Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen
EILMELDUNG
Schüler verletzt: Nach Messerangriff in Wuppertal – Anklage gegen 17-Jährigen

Ölpellets-Skandal in Schermbeck Die Kosten des Umweltskandals

Schermbeck/Hünxe · 52.502.000 Euro – laut Gutachten könnte das die Summe zur Gefahrenabwehr sein, die vom Mühlenberg in Schermbeck ausgehen. Doch wer kommt dafür auf? Die Firma Nottenkämper – oder am Ende der Steuerzahler?

 Am Zaun der Tongrube Mühlenberg warnt ein Schild vor dem unbefugten Betreten des Geländes.

Am Zaun der Tongrube Mühlenberg warnt ein Schild vor dem unbefugten Betreten des Geländes.

Foto: dpa/Roland Weihrauch

Auch 2021 werden sich viele Schermbecker fragen, ob beziehungsweise welche Gefahren von der ehemaligen Tongrube Mühlenberg in Gahlen ausgehen, wo nachweislich zigtausende Tonnen giftige Stoffe eingelagert wurden. Einerseits war das dritte Gutachten, das das Umweltministerium in Auftrag gegeben hatte, eine Art Abschluss jahrelanger Untersuchungen. Andererseits gilt es jetzt, die richtigen Konsequenzen zur Gefahrenabwehr zu ziehen. Dass diese nicht zum Nulltarif zu haben sein werden, ist klar. Die entscheidende Frage dürfte also lauten: Wer soll das bezahlen?

Genau diesen Punkt griff Florian Schanz, Sachkundiger Bürger der SPD, kürzlich auf, als das Gutachten im Schermbecker Planungs- und Umweltausschuss diskutiert wurde – unter anderem mit den Gutachtern, Vertretern des Kreises Wesel, der Bezirksregierung und des NRW-Umweltministeriums.

„Im Gutachten steht, dass die Sanierungskosten zur Sickerwassererfassung – damit es alles ordnungsgemäß läuft – zwischen 15 und 50 Millionen Euro betragen“, erklärt Schanz. Im Gutachten sind auf den Seiten 29 und 30 die einzelnen Sicherungsmaßnahmen detailliert aufgelistet. Abhängig von noch ausstehenden Untersuchungen, was an welcher Stelle nötig sein wird, werden dort auch konkrete Kosten genannt. Sollte es jeweils zu den „Maximalmaßnahmen“ kommen, würden laut Gutachter Nettokosten in Höhe von voraussichtlich 52.502.000 Euro anfallen.

Der SPD-Politiker rechnete vor, dass die Betreiber-Firma Nottenkämper mit einem Jahresumsatz von elf bis zwölf Millionen Euro „bei weitem nicht in der Lage sein wird 50 Millionen Euro stemmen zu können“. Schanz ergänzte: „Es ist relativ klar: Nottenkämper wird dann ganz schnell die Hand strecken und sagen: Geht nicht!“ Der Sozialdemokrat stellt aber klar: „Gemacht werden muss es!“ Er formulierte sogleich die konkret Frage an Helmut Czichy, Vorstandsmitglied des Kreises Wesel: „Gibt es da Regelungen, wie 50 Millionen aufgeteilt werden müssten zwischen Land, Kreis und Gemeinde?“

Cichy antwortete darauf: „Wir gehen davon aus, dass wir einen Weg oder eine Lösung finden. Wenn das die Kapazität des Unternehmers überschreitet, stellt sich immer die Frage, wie die öffentliche Hand damit umgeht und was dann möglicherweise auch vom Steuerzahler übernommen werden muss. Dem muss man ins Auge sehen, wenn es denn so käme.“

Schanz entgegnete erbost und fragte: „Das heißt also: Wir Schermbecker haben jetzt jahrelang gerüttelt und geschüttelt, damit mal endlich einer wach wird und am Schluss zahlen wir dann auch noch die Rechnung?“ Cichy antwortete: „Es wird natürlich sehr stark darauf geachtet, dass man den Betreiber hier auch heranzieht.“

Dennoch ist es interessant, mal diese „Rechnung“ mit den genannten Zahlen zu konkretisieren: Mal angenommen die Sanierungskosten würden tatsächlich die im Gutachten genannten 52.502.000 Euro betragen, und die Firma Nottenkämper könnte davon eventuell ein Drittel (also rund 17.500.000 Euro) aufbringen, dann blieben immer noch mehr als 35 Millionen Euro übrig. Damit man mal die Größenordnung erkennt: Würde diese Summe auf alle rund 14.000 Einwohner der Gemeinde Schermbeck umgelegt, würde jeder Bürger mit 2500 Euro zur Kasse gebeten. Sollten die Kosten auf alle 460.000 Bürger des Kreises Wesel umgelegt werden, würden immer noch pro Person 76,09 Euro anfallen.

Die Bezirksregierung Düsseldorf erklärt: „Aus unserer Sicht ist anzumerken, dass noch nicht klar ist, welche Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und was sie kosten.“ Sie möchte sich nicht an Spekulationen beteiligen.

Dann antwortet die Bezirksregierung aber doch, wer die Zeche zahlen muss: „Grundsätzlich ist die Betreiberfirma für anfallende Kosten verantwortlich. Sollte die Betreiberin die verhältnismäßigen Anforderungen nicht freiwillig erfüllen, wäre die Umsetzung durch den Kreis Wesel ordnungsrechtlich durchzusetzen.“

Der Kreis Wesel bringt auch den Grundstückseigentümer mit ins Spiel: „Nach den Vorgaben des hier vorrangig anzuwendenden Bundesbodenschutzgesetzes sind der Verursacher sowie dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über ein Grundstück zur Beseitigung von Umweltschäden mit daraus resultierender Kostentragungspflicht verpflichtet.“

Aus Sicht von Schermbecks Bürgermeister Mike Rexforth müssten die Kosten für nötige Sanierungsmaßnahmen in dieser Reihenfolge übernommen werden: „Als allererstes natürlich der Betreiber.“ Doch dann würde es schwierig: „Sollte der Betreiber tatsächlich in Konkurs geraten und zahlungsunfähig werden, stellt sich die Frage: Gibt es einen Rechtsnachfolger? Wenn ja, dann sicherlich der Rechtsnachfolger.“

Es gebe aber auch noch andere Zahlungsgrundsätze so der Bürgermeister: „Dann wäre auch zu prüfen, inwieweit der Grundstückseigentümer mit in der Haftung ist.“ Auf Nachfrage gab Mike Rexforth an, dies müsse Graf von Nagell aus Gartrop sein.

Und wenn bei diesen beiden nichts mehr zu holen sei, sei man bei „der Allgemeinheit“, ergänzt der Bürgermeister. „Dann ist die Frage: Wer ist denn dann die Allgemeinheit? Ist es der Bund, das Land oder der Kreis?“. Die Gemeinde sei es jedenfalls nicht direkt, so Rexforth.

(jok)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort