Wesel "Mir ging es um Gerechtigkeit"

Wesel · Der Weseler Wolfgang Schöller hat erfolgreich gegen eine Regelung im NRW-Beamtengesetz geklagt. Die Karlsruher Richter erklärten es für verfassungswidrig, Führungskräfte auf Zeit zu wählen.

Wolfgang Schöller (59) aus Wesel hat am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einen entscheidenden Sieg verbucht. Er und zwei Lehrer aus Münster und Köln hatten gegen die Regelung im NRW-Beamtengesetz geklagt, dass Führungskräfte auf Zeit gewählt werden. Die Karlsruher Richter erklärten dies mit 5:2-Stimmen nun für verfassungswidrig (RP berichtete). Mit Schöller sprach RP-Redakteur Fritz Schubert.

Wie fühlen Sie sich jetzt ?

Schöller Ich bin mit dem Erfolg in meiner persönlichen Sache sehr zufrieden. Dass nun grundsätzlich alle betroffen sind, konnte ich damals nicht absehen. Mir ging es nur um Gerechtigkeit. Mein Rechtsanwalt aus Münster ist auch hoch froh. Er war erstaunt, als ich ihm sagte, dass mir das Bundesverfassungsgericht die Pressemitteilung über das Urteil angekündigt hat.

Wie war die Vorgeschichte?

Schöller Ich war Forstamtsleiter in Wesel und ging 1990 zur damaligen Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, auch als Löbf bekannt. Als Leitender Forstdirektor, der ich 1991 wurde, war ich ab 1994 Leiter der Abteilung Waldökologie, Forsten und Jagd. Sieben Jahre lang bin ich sehr gut bewertet worden, habe also bewiesen, dass ich Führungsaufgaben leisten kann. Dann wurde dieselbe Funktion des Abteilungsleiters im August 2000 mit dem Status eines Abteilungsdirektors auf mich übertragen. Dies aber nur noch als Beamter auf Zeit. Dagegen habe ich Klage erhoben. Vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und dem Oberverwaltungsgericht Münster habe ich verloren. 2007 hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig diese Urteile aufgehoben und die Sache wegen Grundsätzlichkeit zur Bestätigung an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe weitergeleitet. Eine Probezeit für Führungskräfte finde ich vollkommen okay, aber dann muss es auch gut sein.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Schöller Ich werde als Abteilungsdirektor auf Lebenszeit betrachtet. Das wirkt sich natürlich positiv auf die Altersversorgung aus. Das Land wird aber nicht nachträglich belastet, weil ich gerade erst Ende 2007 in den einstweiligen Ruhestand gegangen bin.

(RP)
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