Millionen-Projekt auf der Grenze zwischen Schermbeck und Hünxe Der Bau des Hafens Egbert Constantin rückt näher
Schermbeck/Hünxe · Die Gemeinde Schermbeck befasst sich mit der Stellungnahme zu den Planungsunterlagen. Sie macht sich Gedanken über den Baustellenverkehr und bemängelt, dass noch einige Fragen rund um das Projekt zu klären sind.
Um den bisher üblichen Transport von Ton und Deponiematerialien von der Straße zu holen, hat die Firma Nottenkämper am Wesel-Datteln-Kanal bereits vor mehr als einem Jahrzehnt mit den Planungen für den Bau des Hafens Egbert Constantin begonnen. Der Bauantrag wurde im April 2013 eingereicht.
Als Nottenkämper-Geschäftsführer Thomas Eckerth 2012 das Hafenprojekt vorstellte, rechnete er damit, am Ende des Jahres 2014 mit dem Hafenbau beginnen zu können. Zwischen dem Austonungsbereich Eichenallee und dem Hafen sollte ein etwa 350 Meter langes Transportband für die Beförderung des Tons zum Hafen und der Deponiermaterialien zur Tongrube sorgen und dadurch die Waldaustraße entlasten.
Mit Bekanntmachung vom 4. September 2017 wurde der Bebauungsplan Nr. 56 der Gemeinde Hünxe für den Bereich Hafen Egbert-Constantin in Hünxe-Gartrop-Bühl rechtskräftig. Ebenso wurde eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt, die mit Bekanntmachung vom 29. August 2017 rechtskräftig geworden ist. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 der Gemeinde Hünxe war die bauleitplanerische Sicherung eines Sondergebiets Hafen – Logistikabwicklung Austonungen und Verfüllungen/ Deponien (DK I) im Gartroper Busch und einer Wasserfläche Zweckbestimmung Hafen am Wesel-Datteln-Kanal (WDK).
Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. In der Zeit vom 26. August bis zum 25. September lagen die Planunterlagen in den Gemeinden Schermbeck und Hünxe zur Einsichtnahme aus. Auf Veranlassung der Bezirksregierung Düsseldorf erfolgte hierzu auch eine entsprechende Bekanntmachung am 22. August im Amtlichen Bekanntmachungsblatt Nr. 10.
„Gleichzeitig hat auch die Gemeinde Schermbeck Gelegenheit, bis einschließlich 25. Oktober zu dem Vorhaben eine Stellungnahme abzugeben“, teilt Bauamtsmitarbeiter Hans-Jürgen Schmeing mit. Diese Stellungnahme ist Gegenstand der nächsten Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsausschusses, die am 9. Oktober um 16 Uhr im Schermbecker Begegnungszentrum beginnt.
„Aus Sicht der Gemeinde Schermbeck sollte die Errichtung eines Hafens am Wesel-Datteln-Kanal grundsätzlich begrüßt werden“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Damit werde ein nicht unerheblicher Teil des Schwerlastverkehrs von und zu den Deponien/Abgrabungen im Gartroper Busch und damit auch auf dem betroffenen Straßennetz der Gemeinde Schermbeck zukünftig vermieden. Allerdings hat die Gemeinde bereits im Rahmen der Beteiligung der Gemeinde Schermbeck zum Bebauungsplan Nr. 56 der Gemeinde Hünxe aufgrund der geplanten Erschließung des Hafens über die Gahlener Waldaustraße darauf hingewiesen, dass es sich bei dieser Straße um eine nicht-öffentliche Gemeindestraße handelt, die seinerzeit als Verlängerung der privaten Deponiestraße der AGR-Deponie ausgebaut wurde.
In den derzeitigen Planungsunterlagen hat die Schermbecker Gemeindeverwaltung festgestellt, dass auch der mehrjährige Baustellenverkehr zum Bau des Hafens über die Waldaustraße erfolgen soll, obwohl der künftige Hafen im Bereich der dort befindlichen Kanalbrücke mit einer kurzen privaten Erschließungsstraße direkt an die L 463 (Hünxer Straße/Gahlener Straße) angeschlossen werden soll. „Mit dieser nord-östlichen Anbindung“, betont Hans-Jürgen Schmeing, „könnte nach Auffassung der Verwaltung für den Baustellenverkehr eine direkte Zufahrt zur L 463 erfolgen, die außerdem noch wesentlich kürzer ist als die Zufahrt über die Waldaustraße/Deponiestraße mit weiterem Verlauf durch den Gartroper Busch.“
Die Verwaltung bemängelt außerdem, dass Verkehrsprognosen fehlen – sowohl für den Baustellenverkehr als auch für den zukünftigen Erschließungsverkehr über die Waldaustraße nach Fertigstellung des Hafens. Aus den Antragsunterlagen gehe außerdem nicht hervor, welche Arten von Lkw-Transporten von und zum Hafen zukünftig gemeint sind.
Die Unterlagen können ferner auf der Internetpräsenz der Bezirksregierung Düsseldorf unter der Adresse www.brd.nrw.de unter der Rubrik „Aktuelle Offenlage“ eingesehen werden. Bis spätestens einen Monat nach dem Ende der Auslegungsfrist, das heißt bis einschließlich 26. Oktober, können Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schermbeck oder bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 54, Cecilienallee 2 in 40474 Düsseldorf (unter Angabe des Aktenzeichens 54.04.03.12-2) erhoben werden.