Schermbeck-Hünxe Mehr Lkw-Verkehr zur Deponie

Schermbeck · Die Schermbecker Firma Nottenkämper möchte Böden zur Rekultivierung zwischenlagern. Am 25. August berät die Politik über einen Antrag des Spezialisten für Tongewinnung und Entsorgung von mineralischen Stoffen.

 Im Grenzbereich zwischen Gahlen (r.) und Gartrop (l.) möchte die Firma Nottenkämper südlich der Dachziegelwerke Nelskamp (C), nördlich der AGR-Sondermülldeponie (B) und westlich ihrer Abgrabung Mühlenberg (D) auf einer 24.000 Quadratmeter großen Lagerfläche (im Bereich A) Rekultivierungsböden zwischenlagern.   Foto: hs 

Im Grenzbereich zwischen Gahlen (r.) und Gartrop (l.) möchte die Firma Nottenkämper südlich der Dachziegelwerke Nelskamp (C), nördlich der AGR-Sondermülldeponie (B) und westlich ihrer Abgrabung Mühlenberg (D) auf einer 24.000 Quadratmeter großen Lagerfläche (im Bereich A) Rekultivierungsböden zwischenlagern. Foto: hs 

Foto: Luftbild Helmut Scheffler

Die Firma Hermann Nottenkämper GmbH & Co. KG plant am Standort der Deponie Eichenallee den Betrieb eines Lagers für Rekultivierungsböden. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat als zuständige Genehmigungsbehörde die Gemeinden Hünxe und Schermbeck informiert. Beide Gemeinden wurden um eine Stellungnahme gebeten.

Die Firma Nottenkämper betreibt bekanntlich an ihrem Standort im Grenzbereich zwischen Schermbeck-Gahlen und Hünxe-Gartrop eine Tongrube, die in verschiedene Bauabschnitte unterteilt ist. Nach erfolgtem Abbau sollen die einzelnen Bauabschnitte mit mineralischen Abfällen verfüllt werden. Zum Schluss soll alles mit Rekultivierungsböden abgedeckt werden. Die erforderlichen Rekultivierungsböden müssen von Nottenkämper am Markt beschafft werden.

Da geeignete Böden aber nicht immer und vor allem dann, wenn sie benötigt werden, in den erforderlichen Qualitäten, Mengen und Preisen anfallen, beabsichtigt die Firma Nottenkämper die Errichtung und den Betrieb eines Zwischenlagers, in dem die Böden bis zur Verwendung gelagert werden können.

Die vorgesehene Lagerfläche ist rund 24.000 Quadratmeter groß. Das entspricht in etwa der Größe von fünf Fußballplätzen. Die Böden sollen mit Lkw angeliefert werden und per Bagger und Raupe zu sogenannten Mieten aufgeschichtet werden. Mutterböden und sonstige Böden werden separat gehalten. Die Zufahrt erfolgt von Norden aus über die Hünxer Straße und die Waldaustraße. Zum Rückbau der Mieten werden die Böden von einem Bagger aufgenommen, auf einen Kippwagen (Dumper) verladen und über die bestehenden Betriebsstraßen zum entsprechenden Baufeld gebracht.

Die Lagerfläche erlaubt eine Ablagerung von 120.000 Tonnen. Die Durchsatzkapazität soll maximal 120.000 Tonnen pro Jahr betragen. Bei Fremdanlieferungen wird mit einer Kapazität von maximal 1000 Tonnen pro Tag gerechnet. Bei der internen Umlagerung ins Baufeld ist von einer Kapazität von maximal 3000 Tonnen pro Tag auszugehen. Da die Anlieferung über die Gahlener Waldaustraße erfolgen soll, hat die Gemeinde errechnet, dass täglich etwa 33 Lkw zusätzlich über diese Straße fahren werden.

Bei den Böden zur Oberflächenabdichtung der Deponie handelt es sich, wie die Firma in ihrem Antrag versichert, „ausschließlich um nicht gefährliche Abfälle, die der Abfallverzeichnisnummer AVV 170504 (Boden und Steine) zuzuordnen sind.“ Der Betrieb des Bodenlagers inklusive der Anlieferungen soll montags bis freitags von 6 bis 20 sowie samstags von 6 bis 14 Uhr stattfinden. „Von 20 Uhr bis 22 Uhr, in den Nachtzeiten zwischen 22 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen kein Anlagenbetrieb und keine Anlieferungen“, teilt die Firma Nottenkämper mit.

Zu den Lärm- und Staubemissionen, die von der Anlage ausgehen, wurde jeweils ein Gutachten erstellt. Demnach sind durch die Anlage keine Beeinträchtigungen des Umfeldes zu erwarten. „Anlagenbedingt sind weder Geruchsemissionen noch emissionsrelevante Erschütterungen zu erwarten, die nachteilige Auswirkungen haben können. Weitere Gefahren sind ebenfalls nicht zu erwarten“, heißt es. Beim Betrieb des Bodenlagers erfolgt nach Angaben von Nottenkämper „kein Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Durch die Errichtung und den Betrieb des Bodenlagers erfolgen keine Eingriffe in den Boden und/oder das Grundwasser.“ Sollte die Firma aus ihren Betrieb einstellen, werden alle noch vorhandenen Böden von den Lagerflächen entfernt und verwertet.

In ihrem Antrag berichtet die Firma Nottenkämper außerdem über zwei Gutachten, die sich mit dem Lärm und mit Luftverunreinigungen befassen. Beide Gutachten kommen zu der Auffassung, dass durch den Betrieb der Anlage keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen und  Beeinträchtigungen der Bevölkerung zu erwarten seien.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort