Wesel/Hünxe/Schermbeck Landwirten stinkt die Gülle-Diskussion

Wesel/Hünxe/Schermbeck · Arnd Cappell-Höpken, Vorsitzender des Agrarausschusses des CDU-Kreisverbandes, wehrt sich gegen das Bild des "grundwasserverseuchenden Landwirtes". In der Region gebe es keine Probleme, wenn man sich an Regeln hält.

Wesel/Hünxe/Schermbeck: Landwirten stinkt die Gülle-Diskussion
Foto: Kaiser, Wolfgang (wka)

Gülle "verseuche" das Grundwasser — so war es in den vergangenen Tagen im Zusammenhang mit dem von NRW-Umweltminister Remmel vorgelegten Bericht zu lesen gewesen. Dagegen wehrt sich Arnd Cappell-Höpken, Landwirt aus Drevenack, Vorsitzender des Agrarausschusses des CDU-Kreisverbandes Wesel und Vizechef des Landesagrarausschusses der NRW-CDU. "Eine Versachlichung ist dringend erforderlich", so Cappell-Höpken. Auch und gerade in Zeiten, in denen Kanal-TÜV Gegner mit dem erhobenen Finger auf die Gülle-Verarbeitung zeigen. Arnd Cappell-Höpken sieht eher Parallelen als Gegensätze. "Die wissenschaftlichen Grundlagen fehlen, das gilt auch für die Gülle. Man kann nicht pauschal sagen, Gülle verseucht das Grundwasser, genauso wenig wie man sagen kann, private Wasserleitungen gefährden es", sagt er. Nachsehen müsse man, wenn es bedenkliche Werte gebe.

 Gülle-Ausbringung ist in Verruf gekommen – nicht nur wegen des durch Ammoniak verursachten intensiven Geruchs. Landwirte wehren sich. Denn regelmäßig werden Bodenproben genommen und auf ihre Nitratwerte überprüft.

Gülle-Ausbringung ist in Verruf gekommen – nicht nur wegen des durch Ammoniak verursachten intensiven Geruchs. Landwirte wehren sich. Denn regelmäßig werden Bodenproben genommen und auf ihre Nitratwerte überprüft.

Foto: kaiser

Und das sei hier nicht der Fall. "Es gibt keinerlei Gülle-Probleme für unsere Region", betont Cappell-Höpken, der, wie viele Landwirte, im Rahmen einer Wasserkooperation mit Experten zusammenarbeitet. Regelmäßig werden Bodenproben genommen und auf ihre Nitratwerte überprüft. Die Werte der Wasserwerke geben ihm Recht (siehe Zweittext). Wenn man Gülle fachgerecht aufbringt, gäbe es keine Gefährdung, so Arnd Cappell-Höpken. Solange Bewuchs auf der Fläche ist, werde der Stickstoff gebraucht und die Pflanze nehme ihn auf. Das sei vergleichbar mit dem Hobbygärtner — wenn auch in viel kleinerem Ausmaß.

"Die Gülleausbringung ist streng geregelt", sagt Bernhard Rüb, Pressesprecher der Landwirtschaftskammer NRW. Es gibt eine Vielzahl von Dokumentationspflichten. So muss der Viehbestand angegeben werden, daraus berechnet sich die Gülle-Menge und die muss schließlich zur Fläche passen. Auf den Kilogramm Nährstoff werde das gerechnet und auch kontrolliert. "Wer Tiere hält, muss nachweisen, wo die Gülle hinkommt", so Rüb. Die kann auch über eine sogenannte "Güllebörse" umverteilt werden. Denn es gibt Regionen, wo zusätzlich Gülle als Dünger gebraucht wird.

Dazu gibt es neue Ausbringtechniken. "Was man riecht, ist Amoniak", so Cappell-Höpken. Also der Stickstoffdünger, und der soll in den Boden und nicht in die Luft. Deshalb hat er sich erste Angebote für bodennahe Ausbringtechnik eingeholt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Ausbringfristen. Die sollen im Zuge einer zu überarbeitenden Gülleverordnung noch verschärft werden, sprich die Zeiten, in denen keine Gülle ausgefahren werden darf (momentan von November bis Februar), sollen verlängert werden, wie Capell-Höpken erklärt. Er warnt vor den Folgen. Güllebehälter könnten zu klein werden, Investitionen seien nötig — das könnte für den Durchschnittsbetrieb die Wirtschaftlichkeit in Frage stellen. Man dürfe die vorhandenen Strukturen nicht zerstören. Und so warnt Cappell-Höpken vor Überregulierung — bei Gülleverordnung und Dichtheitsprüfung.

"Deshalb soll man jedoch nicht die Gülle an sich als wertvollen Dünger in Frage stellen", sagt der Landwirt.

(RP)
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