Schermbeck Landwirte wünschen eine Trasse durch den Dämmerwald

Schermbeck · Wenn die Bezirksregierung in Münster bei der Planung der Erdgasleitung Zeelink die Trassenführung durch den Dämmerwald ausschließt, dann sind Schermbecker Landwirte bereit, im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gegen die Führung der Trasse über ihre eigenen Ländereien gerichtlich vorzugehen.

Mit diesem Fazit endete am Dienstagabend im Marienthaler Gasthof eine zweieinhalbstündige Informations- und Diskussionsveranstaltung, zu der die Firma Open Grid Europe GmbH als Planer und Bauherr der Leitungstraße zwischen Zeebrügge und Legden eingeladen hatte.

Da die Bezirksregierung wegen eines Paralleltermins nicht nach Marienthal kommen konnte, übernahmen Vertreter der Firma Open Grid Europe die Aufgabe, sich gegen einen Vorschlag der Landwirte des Schermbecker Raumes auszusprechen. Der stellvertretende Projektleiter André Graßmann sagte: "Der Korridor durch den Dämmerwald ist durch die bestehenden genehmigungsrechtlichen Tatbestände nicht genehmigungsfähig." Er sei deshalb von der Firma auch nicht in das Raumordnungsverfahren eingebracht worden.

In einem über lange Strecken scharfen Schlagaustausch der Argumente wurde der Firma seitens der Landwirte eine zu geringe Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen vorgeworfen. Das gipfelte in dem Vorwurf des "aalglatten Handelns", den Reiner Kremer als Sprecher der Schermbecker Landwirte äußerte und ergänzte, "wenn Bund und Land nicht bereit sind, einen Quadratmeter Land zur Verfügung zu stellen, dann schießen wir quer."

Herwig Scholz von der Landwirtschaftskammer gab zu bedenken, dass die neben dem Naturschutzgebiet Dämmerwald liegenden Landschaftsschutzgebiete im Gegensatz zu anderen Bereichen in NRW einem "qualifizierten Landschaftsschutz" unterlägen. "Die Ernährungssicherheit der Bevölkerung wird hier vernachlässigt. Die Landwirtschaft findet sich in Ihrer Bewertung nicht wieder", stellte Scholz fest.

Der Auffassung der Landwirte, dass die Leitungsführung über ihre Ländereien irreparable Schäden verursache, widersprach Graßmann: "Durch intensiven Austausch mit den Landwirten vor und während der Bauausführung sowie fachgerechten und sorgfältigen Drainierungs-, Rekultivierungs- und Meliorationsmaßnahmen wird die Ertragsfähigkeit der landwirtschaftlichen Böden beibehalten." Im Einzelfall auftretende Mindererträge würden dauerhaft entschädigt. Um Schäden zu vermeiden, werde ein Bodenschutzkonzept erstellt.

Gerrit Korte vom Landwirtschaftsverband wies die Landwirte darauf hin, dass sie erst im Planfeststellungsverfahren die Möglichkeit haben, Bedenken und Widersprüche anzumelden und empfahl, davon rege Gebrauch zu machen. Eine Verbandsklage seitens der Landwirtschaft sei nicht möglich. Jeder betroffene Landwirt müsse selbst sein Recht einklagen.

(hes)
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