Wesel Kulturfabrik: Bewährung für Brandstifterin

Wesel · Anfang Juli 2008 rückten mehr als 40 Feuerwehrleute zu einem Großbrand an der Rheinbabenstraße aus. Die Rauchsäule über der Veranstaltungshalle des Vereins Kultur-Fabrik Capitol am Südring war damals kilometerweit sichtbar.

Brand in Kulturfabrik Capitol
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Kurzzeitig musste sogar die B 8 gesperrt werden. Wenige Tage nach dem Großeinsatz meldete die Polizei, dass Brandstiftung die Ursache des Feuers war, das einen Schaden von rund 100 000 Euro verursachte. In Verdacht hatten die Ermittler schnell die damals 40-jährige Mitbetreiberin des Capitols. Wegen schwerer Brandstiftung wurde die psychisch kranke Frau gestern vom Weseler Schöffengericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Ihr wurde verminderte Schuldfähigkeit attestiert.

Anders als bei den polizeilichen Vernehmungen legte die zweifache Mutter zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis ab: "Ja, ich war's." Warum sie im Sommer 2008 die Theke und den Bühnenbereich mit Benzin übergossen und dann angezündet hatte, dazu konnte sie nichts sagen: "Ich weiß es selber nicht."

2,81 Promille im Blut

Aus einem Gutachten, das der Vorsitzende Richter in Auszügen vorlas, geht hervor, dass die Angeklagte zum Tatzeitpunkt 2,81 Promille Alkohol im Blut hatte. Außerdem hatte sie zuvor Tabletten eingenommen. "Sie war damals äußerst aggressiv, machte einen verwirrten Eindruck und bestritt die Tat", heißt es in dem Gutachten. Die 43-Jährige leidet seit Jahren unter einer "schizoaffektiven Psychose" und befindet sich seit längerer Zeit zur Behandlung in einer Düsseldorfer Fachklinik.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem von der Staatsanwältin geforderten Strafmaß von einem Jahr. Der Anwalt der Frau hatte wegen des "minderschweren Falles" auf eine zehnmonatige Bewährungsstrafe gehofft. "Das Feuer hat erheblichen Sachschaden angerichtet und hätte leicht auch auf andere Gebäude übergreifen können. Deshalb haben wir uns für die Mindeststrafe von einem Jahr entschieden", begründete der Vorsitzende Richter das Urteil. Auf der Habenseite der Angeklagten verbuchte das Gericht das Geständnis und die Tatsache, dass sie bislang noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.

(RP)
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