Sieben-Tage-Inzidenz über 50 Kreis Wesel wird Risikogebiet

Kreis Wesel · Die Sieben-Tage-Inzidenz lag im Kreis am Dienstag erstmals oberhalb der kritischen Marke von 50. Kreisweit gilt deswegen nun offiziell die Gefährdungsstufe 2. Neue Einschränkungen für Bürger gelten ab Mittwoch.

Mit den neuen Regeln, die seit Mittwoch im gesamten Kreis Wesel gelten, wird hoffentlich das Coronavirus ausgebremst.  Foto: dpa

Mit den neuen Regeln, die seit Mittwoch im gesamten Kreis Wesel gelten, wird hoffentlich das Coronavirus ausgebremst. Foto: dpa

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Der Kreis Wesel erreicht die Gefährdungsstufe 2: Weil die Sieben-Tage-Inzidenz am Dienstag erstmals kreisweit offiziell oberhalb des kritischen Werts von 50 lag, gilt der zehntgrößte Kreis Deutschlands nun als Risikogebiet. Das Landeszentrum Gesundheit vermeldete einen Wert von 50,9. Dieser gibt an, wie viele von 100.000 Einwohnern sich in den vergangenen sieben Tagen mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert haben.

Dienstagmittag tagte der Krisenstab des Kreises, um die Lage zu besprechen. Kurz darauf, gegen 17 Uhr, veröffentlichte der Kreis eine Allgemeinverfügung. In dieser wurde nach der Coronaschutzverordnung die Gefährdungsstufe 2 festgestellt. Ab Mittwoch, 0 Uhr, greifen daher neue, schärfere Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie.

Die Coronaschutzverordnung legt unter anderem fest, dass sich ab einem Inzidenzwert von über 50 in der Öffentlichkeit nur noch fünf Personen oder Angehörige zweier Haushalte treffen dürfen. Das gilt nicht, wenn es sich ausschließlich um Verwandte gerader Linie, Ehe- oder Lebenspartner sowie Geschwister handelt. Auch die Begleitung Minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen ist davon ausgenommen.

Außerdem gilt ab Mittwoch eine Sperrstunde im Kreis Wesel. Das bedeutet, dass alle gastronomischen Betriebe zwischen 23 und 6 Uhr schließen müssen. Innerhalb dieses Zeitraums dürfen auch Tankstellen, Supermärkte oder Kioske keinen Alkohol verkaufen.

Veranstaltungen werden auf eine maximale Besucherzahl von 100 Personen begrenzt. Steigt die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung auf maximal 250 im Innenraum und maximal 500 im Freien, muss drei Tage vorher ein Hygieneschutzkonzept vorgelegt werden. Veranstaltungen oberhalb dieser Grenzen sind unzulässig. Die Einschränkungen für Veranstaltungen gelten laut Allgemeinverfügung des Kreises ab Samstag, 24. Oktober.

An Festen zu herausragenden Anlässen dürfen außerhalb von Wohnungen nur noch höchstens zehn Personen teilnehmen – etwa an Hochzeiten.

Zudem wird die Maskenpflicht ausgeweitet. Besucher von Konzerten, Aufführungen und sonstigen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sowie von Sportveranstaltungen (auch im Freien) müssen zu jeder Zeit eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Das betrifft auch Steh- und Sitzplätze. Auch in bestimmten Bereichen einiger Kommunen gilt nun im Freien eine Maskenpflicht. Wo genau, legen die Städte und Gemeinden grundsätzlich selbst fest.

Laut Anlage der Allgemeinverfügung gilt nun in der gesamten Moerser Altstadt und in der Fußgängerzone eine Maskenpflicht. In Rheinberg gilt sie auf der Gelderstraße, in Xanten in der Fußgängerzone im Bereich Markt, Kurfürstenstraße und Marsstraße. In Dinslaken gilt bereits in der Innenstadt und in Hiesfeld eine Maskenpflicht. Die anderen Kommunen haben vorerst keine Maskenpflicht für die Einkaufsstraßen beschlossen.

Weil der Kreis Wesel die Daten des Gesundheitsamts nur verzögert an das Landeszentrum Gesundheit (LGZ) übermittelt, unterscheiden sich die Zahlen. Der Kreis gibt am Dienstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 52,4 an. Juristisch entscheidend ist allerdings der Wert, den das LGZ veröffentlicht. 61 neue Infizierte meldete der Kreis am Dienstag.

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