Bundesnotbremse Was ab Samstag im Kreis Wesel gilt

Kreis Wesel · Von 22 bis 5 Uhr dürfen Bürger nur noch in Ausnahmefällen auf die Straße. Bei der Frage, wer die Ausgangssperre in welchem Umfang kontrolliert, gibt es derweil noch Klärungsbedarf.

 Gemeinsam mit dem Ordnungsamt wird die Polizei die Einhaltung der Ausgangssperre kontrollieren.

Gemeinsam mit dem Ordnungsamt wird die Polizei die Einhaltung der Ausgangssperre kontrollieren.

Foto: dpa/Robert Michael

Der Bundespräsident hat unterschrieben, die „Bundes-Notbremse“ – aka das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ – ist am Freitag, 23. April, in Kraft getreten. Das bundesweite Gesetz regelt unter anderem die Vorgaben für Kreise und kreisfreie Städte, deren Infektionszahlen festgelegte Schwellenwerte überschreiten. Weil die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Wesel seit einiger Zeit über dem Wert von 100 liegt, gelten für die 13 kreisangehörigen Städte und Gemeinden laut Kreisverwaltung ab Samstag, 24. April, folgende Regeln.

Private Kontakte: Ein Haushalt darf maximal eine weitere Person treffen. Ausgangsbeschränkung: Von 22 bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Personen müssen sich in dieser Zeit innerhalb einer Wohnung oder Unterkunft befinden. Ausnahmen bestehen unter anderem bei medizinischen Notfällen und Wegen zur Arbeit. Sport alleine im Freien ist bis 24 Uhr erlaubt.

Einzelhandel des täglichen Bedarfs/Supermärkte: Die Kundenzahl ist je nach Größe des Geschäfts beschränkt, es gilt Maskenpflicht. Übriger Einzelhandel: Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Terminshopping mit negativem, aktuellem Schnelltestergebnis und Maske im Kreis Wesel möglich. Eine weitere Einschränkung tritt erst dann ein, wenn der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 150 übersteigt. Stand heute liegt der Wert entsprechend den Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts den ersten Tag über 150 (162). Insofern gelte nach Auskunft diese Regelung nach Auskunft des NRW-Gesundheitsminsisteriums mindestens auch noch am Montag, 26. April.

Sport: Im Freien ist Individualsport mit maximal zwei Personen oder dem eigenen Haushalt erlaubt. Gruppensport für fünf Kinder bis 14 Jahre ist ebenfalls zulässig. Kultur/Freizeit: Präsenzveranstaltungen sind verboten. Körpernahe Dienstleistungen: Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sind mit FFP2-Maske erlaubt. Bei Friseuren und Fußpflege muss zusätzlich zum Tragen einer FFP2-Maske auch ein tagesaktueller, negativer Schnelltest vorgelegt werden.

Gastronomie: Die Gastronomie ist weiterhin geschlossen, Abholung und Lieferdienst ist möglich. Schulen: Derzeit sind die Schulen im Kreis Wesel im Wechselunterricht, weil der Inzidenzwert seit mehr als drei aufeinander folgenden Tagen über dem Wert von 100 liegt. Sollte die Inzidenz an mindestens drei aufeinander folgenden Tagen über den Wert von 165 steigen, ist ab dem übernächsten Tag ausschließlich Distanzunterricht erlaubt.

Kindertagesbetreuung: Das NRW-Familienministerium hat den Kita-Leitungen und Kindertagespflegepersonen inzwischen schriftlich mitgeteilt, dass ab Überschreitung des Inzidenzwertes von 165 an drei aufeinander folgenden Tagen nur noch eine Notbetreuung angeboten wird. Das Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales NRW wird gegebenenfalls Änderungen des Inzidenzbereichs des Kreises durch eine entsprechende Verordnung festlegen.

Derweil bereiten sich die Kommunen im Kreis auf die Umsetzung und Kontrolle der neuen Regelungen vor. An vielen Stellen herrscht noch Unsicherheit. „Wie bei bislang allen anderen Corona-Verordnungen werden wir den Ordnungsdienst auch gemäß den neuen Regelungen anpassen“, sagt Sabrina Daubenspeck, Pressesprecherin der Stadt Neukirchen-Vluyn. „Das Ordnungsamt wird gemeinsam mit der Polizei prüfen, ob die Ausgangssperre eingehalten wird.“ Wie das konkret aussehen werde, könne man aber noch nicht sagen.

Die Stadt Kamp-Lintfort wird laut Bürgermeister Christoph Landscheidt im „Rahmen ihrer Möglichkeiten“ die nächtliche Ausgangssperre kontrollieren. Schon seit geraumer Zeit setzt die Verwaltung in Kamp-Lintfort neben den eigenen Mitarbeitern aus dem Ordnungsamt eine Sicherheitsfirma ein, die „Treffpunkte“ wie zum Beispiel den Pappelseepark aufsucht und kontrolliert, damit die Corona-Schutzverordnung eingehalten wird. Die Treffpunkte seien bekannt, so Landscheidt, weil Polizei und Jugendamt in Kamp-Lintfort gut vernetzt seien. Das städtische Personal sei jedoch begrenzt, und es könnten keine neuen Mitarbeiter eingestellt werden.

Laut Bürgermeister gibt es aber Verwaltungsmitarbeiter, die aufgrund ihrer Qualifikation zusätzlich in Anspruch genommen werden könnten, wenn die Gefährdungslage dies erfordere. Er geht davon aus, dass die Stadt vor allem bei schönem Wetter die Kontrollen intensivieren muss, weil es „die Menschen dann ins Freie zieht. Wir werden flexibel darauf reagieren.“ Der Krisenstab, dem auch Polizei und Sicherheitsdienst angehören, sei aktuell dabei, weitere Maßnahmen und das weitere Vorgehen zu planen. Aus rechtlicher Sicht hält Landscheidt die Ausgangsbeschränkung für problematisch. Bei diesem Eingriff in die Grundrechte müsse es auch um die Frage der Verhältnismäßigkeit gehen.

Xantens Bürgermeister Thomas Görtz fordert unterdessen, dass die Ausgangssperre im Kreis Wesel von der Polizei kontrolliert wird und diese Aufgabe nicht von den Ordnungsämtern übernommen werden muss. „Ich bin der Meinung, dass es eine Aufgabe der Polizei ist“, sagte Görtz unserer Redaktion. „Das können unmöglich die Ordnungsämter machen.“ Diese seien personell dazu nicht in der Lage, sie stießen auch an rechtliche Grenzen: Für den fließenden Verkehr sei die Polizei zuständig, sie dürfe also ein Fahrzeug anhalten und den Fahrer überprüfen. Die Ordnungsämter dürften das nicht, sie dürften nur Menschen kontrollieren, die zu Fuß unterwegs seien. Er habe schon mit Landrat Ingo Brohl darüber gesprochen. Sie hätten für Montag eine Video-Konferenz mit den anderen Bürgermeistern und der Polizei vereinbart, um diese Frage zu besprechen.

Ein Sprecher der Kreispolizei hingegen erklärte, in erster Linie seien die Ordnungsbehörden für die Kontrolle der neuen Corona-Regeln zuständig. „Wir tauschen uns aber mit den Ordnungsbehörden aus, es gibt eine Zusammenarbeit“, sagte er. So gebe es etwa Absprachen über die Orte der Kontrollen. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass sich Polizei und Ordnungsämter auf den Füßen stehen. Er betonte zudem, dass die Situation sowohl für die Bürger als auch für die Behörden neu sei. Man müsse erstmal Erfahrungen sammeln. Die Polizei wolle Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz zwar konsequent ahnden, aber die Verhältnismäßigkeit wahren.

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