Sieben-Tage-Inzidenz über 35 Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Wesel

Kreis Wesel · Die Sieben-Tage-Inzidenz hat im Kreis Wesel nun auch offiziell einen kritischen Wert erreicht – sie lag am Freitag bei 43,3. Es gelten deswegen nun erweiterte Einschränkungen in allen Kommunen. Eine Übersicht.

 Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen, Lüften, Kontakte vermeiden: Auch auf den Toiletten gelten die Regeln.  RP-Foto: Klaus Nikolei

Abstand halten, Hygieneregeln beachten, Alltagsmaske tragen, Lüften, Kontakte vermeiden: Auch auf den Toiletten gelten die Regeln. RP-Foto: Klaus Nikolei

Foto: Klaus Nikolei

Nun also auch der Kreis Wesel. Lange stiegen die Infektionszahlen hier langsamer. Aber jetzt nähert sich der Kreis merklich der Marke, ab der er zum innerdeutschen Risikogebiet erklärt wird. Bereits am Wochenende wird damit gerechnet, dass die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 50 ansteigt.

Am Freitag vermeldete der Kreis einen Wert von 45. Das bedeutet, dass sich in den letzten sieben Tagen 45 von 100.000 Einwohnern im Kreis mit dem Coronavirus infiziert haben. Das Landeszentrum Gesundheit (LGZ), bei dem die Daten offenbar nur verzögert ankommen, taxierte die Sieben-Tage-Inzidenz auf 43,3. Damit lag auch der offizielle Wert oberhalb des Grenzwertes von 35. Die Inzidenz, die das LGZ angibt, ist entscheidend. Danach richtet sich, ob erweiterte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Ab Samstag gilt eine Allgemeinverfügung des Kreises. Auch die Landesregierung hat die Regeln, die landesweit gelten, präzisiert. Ein Überblick über den aktuellen Stand.

Wo gilt die Maskenpflicht?

Die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt an allen Orten wie bisher fort. Also im Einzelhandel, in Arztpraxen, in Restaurants, im öffentlichen Nahverkehr und so weiter. Neu ist, dass Besucher von Konzerten, Aufführungen und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen auch am Sitz- oder Stehplatz Maske zu tragen haben. Sie darf also nicht mehr abgesetzt werden, sobald man seinen Platz erreicht hat. Auf Wochenmärkten, Trödel- und Flohmärkten (sofern sie stattfinden), Kongressen und Messen ist die Maske auch auf den Gängen verpflichtend. In Einkaufsstraßen soll die Pflicht ebenfalls gelten. Das gleiche gilt für „Freizeit- und Vergnügungsstätten“ sowie Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen oder historischen Eisenbahnen.

Welche Veranstaltungen dürfen stattfinden?

Für Kultur- und Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine maximale Zuschauerzahl von 1000. Bei Kulturveranstaltungen wird die Zahl auf ein Drittel der Regelauslastung begrenzt. Wenn eine Halle eigentlich 300 Zuschauer fasst, dürfen noch 100 hinein. Beim Sport gilt die Begrenzung der Regelauslastung von einem Fünftel. Beträgt die Sieben-Tage-Inzidenz 50 oder mehr, sind höchstens 100 Gäste erlaubt.

Was ist mit privaten Feiern?

An Festen aus „herausragendem Anlass“ außerhalb der Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen. Für private Räume wird das gleiche dringend empfohlen. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf einen Wert von über 50, gilt eine Beschränkung der Personenzahl von zehn. Hochzeiten dürften in diesem Falle ebenfalls mit maximal zehn Gästen durchgeführt werden.

Mit wie vielen Leuten darf ich ins Restaurant?

Im öffentlichen Raum, zu denen Restaurants und Kneipen gehören, dürfen sich maximal zehn Personen an einem Tisch treffen – unabhängig von der Infektionslage. Überschreitet die Sieben-Tage-Inzidenz allerdings den Wert von 50, dann wird die Zahl auf fünf Personen begrenzt.

Wann gilt eine Sperrstunde?

Eine Sperrstunde, also eine Zeit, in der Restaurants und Kneipen geschlossen haben müssen, wird dann eingeführt, wenn eine Sieben-Tage-Inzidenz von über 50 erreicht ist. Der Kreis hätte bereits jetzt eine solche Sperrstunde einführen können, hat aber darauf verzichtet. Steigt der Wert nun auf über 50, gilt zwischen 23 und 6 Uhr eine Sperrstunde. Es darf dann auch kein Alkohol verkauft werden.

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