Pandemie im Kreis Wesel Automatische Quarantäne für den ganzen Haushalt

Kreis Wesel · Positiv auf das Coronavirus getestete Personen sowie ihre Haushaltsangehörigen müssen nach einer neuen Verfügung sofort in Isolation.

 Eine Maske im Herbstlaub.

Eine Maske im Herbstlaub.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Im Kampf gegen das Coronavirus ändert das Gesundheitsamt des Kreises Wesel das bisherige Vorgehen. Personen, die positiv auf das Virus Sars-CoV-2 getestet wurden, sowie die Angehörigen ihres Haushalts müssen automatisch in häusliche Quarantäne. Eine neue Verordnung des Kreises, die am Montagabend veröffentlicht wurde und bereits ab Dienstag gilt, sieht diese neue Regelung vor. Bislang musste das Gesundheitsamt die Quarantäne individuell für jeden Fall neu anordnen.

Die Quarantänepflicht gilt ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne auftreten, endet die Quarantänepflicht zehn Tage nach dem Test. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne. Wenn 48 Stunden lang ununterbrochen keine Symptome mehr auftreten, endet die Quarantänepflicht. Für Haushaltsangehörige gilt die Quarantänepflicht ab dem gleichen Zeitpunkt – aber jeweils vier Tage länger als bei der positiv getesteten Person. Nach Angaben der Kreisverwaltung richten sich die angeordneten Zeiträume nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts.

Die Haushaltsangehörigen dürfen die Quarantäne für einen Coronatest unterbrechen. Sollte dieser negativ sein, verkürzt das aber nicht die Quarantänepflicht, wie der Kreis mitteilt. Die Personen in Quarantäne müssen ihren Arbeitgeber telefonisch informieren und auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen, hieß es.

Hintergrund für die neue Regel ist auch die hohe Arbeitsbelastung im Gesundheitsamt. Seit Oktober können getestete Personen ihr Ergebnis direkt beim Labor abrufen. Damit soll die Zeitspanne zwischen Test und Information über das Ergebnis verkürzt werden. Weil die Testergebnisse teilweise erst 48 Stunden später beim Gesundheitsamt eingehen, weiß die getestete Person deutlich früher Bescheid.

Da das Gesundheitsamt das Ergebnis zunächst in einer Datenbank erfassen muss, bevor sie die Person über den Test informiert, könne das „in Einzelfällen bedeuten, dass bis zu vier oder fünf Tage zwischen dem Selbst-Abruf des Testergebnisses und dem Anruf des Gesundheitsamtes vergehen“. Obwohl der Kreis das Personal aufgestockt habe, könne dieser Zeitverzug derzeit nicht verkürzt werden. Daher greift nun die automatische Quarantäne ab Bekanntwerden des Tests.

Der neue Landrat Ingo Brohl (CDU) sagte: „Um Ansteckungen besser wirksam verhindern zu können, müssen die infizierten Personen und die Menschen, mit denen sie zusammenleben, so schnell wie möglich isoliert werden.“ Durch die neu erlassene Verfügung hätten Infizierte und auch die Menschen, die mit ihnen zusammenleben, sofort nach Information über das positive Testergebnis Handlungssicherheit, so Brohl. Er appellierte: „Lassen Sie uns gemeinsam unsere individuelle Verantwortung ernst nehmen.“ Brohl erinnerte an die AHA-Regel, die Corona-App und das Lüften.

(her)
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