Nach Vorwürfen von Juristen Kreis sieht kein Rechtsrisiko bei Blitzerpanzer

Kreis Wesel · Ein Anwalt aus Moers wirbt Mandanten mit der Behauptung, die zu Testzwecken angeschaffte Blitzeranlage TraffiStar S350 würde nicht rechtssicher funktionieren. Der Kreis Wesel hat sich rückversichert. Die Anlage hat an der Feldstraße 4,6 Temposünder pro Stunde erfasst.

 Der TraffiStar S350S der Firma Jenoptik. Anwälte monieren, dass die Anlage nicht rechtssicher Tempoverstöße nachweise. Der Kreis hat Rücksprache mit der Firma Jenoptik gehalten. Das Gerät solle weiter eingesetzt werden.

Der TraffiStar S350S der Firma Jenoptik. Anwälte monieren, dass die Anlage nicht rechtssicher Tempoverstöße nachweise. Der Kreis hat Rücksprache mit der Firma Jenoptik gehalten. Das Gerät solle weiter eingesetzt werden.

Foto: Klaus Nikolei

Der Kreis Wesel hat keine Rechtsbedenken, den neuen „Blitzerpanzer“ TraffiStar S350, den er von der Firma Jenoptik zu Testzwecken ausgeliehen hat, weiter auf den Straßen im Kreis Wesel einzusetzen. Das hat eine Anfrage unserer Redaktion bei der Kreisverwaltung ergeben. Im Internet gibt es Anwaltsseiten, die Rechtsberatung für Verkehrssünder anbieten, die Opfer des TraffiStar S350 werden. Bei unserer Redaktion meldete sich nach der Berichterstattung über den Laserblitzer ein Moerser Anwalt, der auf Gerichtsurteile hinwiesen, dass die Messfotos der Anlage nicht nutzbar seien. Verwiesen wird dabei auf ein Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes vom 5. Juli 2019 (AZ. Lv 7/17).

In Zweifel gezogen wird bei dem Gerät nicht die Tatsache, dass korrekt geblitzt wird. Die Richter im Saarland hatten aber moniert, dass bei den durch den TraffiStar S350 ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen zu keinem Zeitpunkt und von niemanden, auch dem Hersteller oder einem Sachverständigen, überprüft werden könne, ob die Messung stimmt. Es lägen dazu nicht ausreichend überprüfbare Daten vor. In einer Stellungnahme von Jenoptik heißt es: „Unser Messgerät TraffiStar S350 erfüllt alle gesetzlichen Regelungen für eichpflichtige Messgeräte nach dem Mess- und Eichgesetz sowie der Mess- und Eichverordnung.“ Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig habe die Anlage sowohl für die stationäre, semistationäre als auch für die mobile Anwendung zugelassen. Der TraffiStar habe nachweislich zur Senkung von Unfallzahlen und damit einhergehenden Unfallopfern beigetragen. „Bei den Messungen mit TraffiStar S350 werden zuverlässige und messsichere Daten zu Geschwindigkeitsverstößen ermittelt. Die gerichtssichere Messung bedeutet, dass die Positionsdaten des Fahrzeuges wie Beginn, Ende, Fotopunkt und Abstand zum Fahrbahnrand, nach der Messung im Foto mitgegeben werden. Somit ist das Fahrzeug eindeutig auf der Fahrbahn zugeordnet und der Messablauf kann dadurch zu einem späteren Zeitpunkt nachgestellt werden.“ Jenoptik verweist auch auf andere Gerichtsurteile, etwa eines vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Kreis-Bußgeldstellenleiter Bodo Leineweber sagt, dass es solche „Rohdaten“ von Messungen zur Überprüfbarkeit sehr wohl schon gebe, die Firma aktuell auch noch nachrüste.

Die ersten Erfahrungen im Einsatz mit dem Gerät im Kreis Wesel seien positiv, berichtet Bodo Leineweber. Der Laser-Blitzer wurde für vier Tage von Mittwoch bis vergangenen Montag an der Feldstraße in Wesel eingesetzt. Da er panzergeschützt ist, kann er auch nachts am Ort stehen bleiben, ist dank Hängervorrichtung dennoch mobil. Im Ergebnis hat die Bußgeldstelle an den vier vollen Tagen an der Feldstraße rund 450 Verstöße festgestellt. Im Schnitt sind dies 4,6 Temposünder pro Stunde. „Mit so einer hohen Zahl war nicht zu rechnen“, sagt Bodo Leineweber. Eine Vielzahl der erfassten Verkehrssünder sei am Abend unterwegs gewesen, wenn normalerweise nicht mehr mit einer Tempokontrolle gerechnet werden muss. Dieses Ergebnis bestätigt Leineweber in seiner Einschätzung, dass der TraffiStar ein geeignetes Tempokontrollgerät ist. Es bedarf keines Personals, das neben der Anlage wacht. So kann der Blitzer auch nachts eingesetzt werden.

Seit wenigen Tagen steht die Anlage nun an der Schermbecker Landstraße gegenüber der Schlemmerecke. Künftig soll die Anlage auch im Bereich von Kindergärten eingesetzt werden, erklärte Leineweber. Nach Bürgerbeschwerden über Tempoverstöße soll die Anlage flexibel mehrere Tage an einem Ort stehen können.

(sep)
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