Verfassungsgerichtshof definiert Wahlbezirksgrößen neu Kommunen müssen neu rechnen

Kreis Wesel · Änderungen bei der zulässigen Größe der Wahlbezirke beschäftigen die Rathäuser. Auch Wesel, Hamminkeln und Schermbeck sind betroffen.

 Eine Wählerin gibt ihre Stimme ab.

Eine Wählerin gibt ihre Stimme ab.

Foto: dpa/Ina Fassbender

Eine Neuerung beim Kommunalwahlrecht setzt viele Kommunen in NRW unter Zugzwang: Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat festgelegt, dass im Bezug auf Wahlbezirke die bisherige Praxis, nach der eine Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk um 25 Prozent nach oben und nach unten möglich war, nicht mehr zulässig ist. Die Richter senkten den Wert auf 15 Prozent. Ausnahmen seien jedoch möglich, wenn die Kommunen eine Begründung lieferten. In den Rathäusern von NRW muss neu gerechnet werden. Auch Wesel, Hamminkeln und Schermbeck sind betroffen.

Die Neuerungen bedeutet für die Rathäuser viel Arbeit. Muss sie an einem Wahlbezirk Veränderungen vornehmen, sind immer auch andere Wahlbezirke betroffen. Auch in der Politik wird besonders beobachtet werden, wie die Zuschnitte erfolgen – ist gibt Bezirke, die traditionell an die eine oder andere Partei fallen.

Wesel In Wesel bereitet die Stadtverwaltung gerade eine Vorlage vor: „Wir haben das Gerichtsurteil registriert und werden zeitnah dazu die Politik informieren“, teilt Stadtsprecher Swen Coralic mit. In einer öffentlichen Sondersitzung des Wahlausschusses am 6. Februar werde diskutiert. Ob es Abweichungen über 15 Prozent nach oben oder unten gibt, ist noch nicht bekannt.
Schermbeck In der Gemeinde Schermbeck wird über die Wahlbezirkseinteilung am 29. Januar im Wahlausschuss entschieden. „Eine Ausnahmeregelung, die eine Abweichung von mehr als 15 Prozent für einen Wahlbezirk erforderlich macht, erachtet die Verwaltung aktuell für nicht sachgerecht“, teilt eine Stadtsprecherin mit. Gegenüber der Wahlbezirkseinteilung von 2014 würden zwar Änderungen erfolgen, diese resultieren aber großteils aus den neuen Bezugsgrößen für die Einwohnerzahlen.
Hamminkeln In Hamminkeln sieht man die Änderungen gelassen. „Eine erneute Vorlage der Kommunalwahlbezirkseinteilung beim Wahlausschuss ist nicht erforderlich“, erklärt Bürgermeister Bernd Romanski (SPD). In Hamminkeln lägen gemäß der aktuellen Rechtsprechung die Abweichungen von der durchschnittlichen Wahlbezirksgröße in Bezug auf die Einwohner mit deutscher und EU-Staatsangehörigkeit grundsätzlich unter der kritischen Marke von 15 Prozent. Alle höheren Abweichungen - Wahlbezirk 2.0 Hamminkeln, 19.0 Loikum/Hamminkeln, 17.0 Kreuzschule/Mehrhoog und 18.0 Wertherbruch – seien mit dem Kreiswahlleiter Lars Rentmeister abgestimmt.

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