Wesel Kindesmissbrauch: zwei Jahre auf Bewährung

Wesel · Zu einer Strafe von zwei Jahren Haft, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist gestern ein 32-jähriger Weseler am Amtsgericht verurteilt worden. Auf dieses vergleichsweise milde Urteil hatten sich am Ende alle Beteiligten sozusagen einigen können, denn der Angeklagte war mehr als nur teilgeständig und außerdem vollkommen unvorbelastet. Immerhin waren es Vorwürfe der heftigeren Sorte, denen sich der 32-jährige Mann aus Wesel gestern vor dem Weseler Amtsgericht stellen musste. Sexueller Missbrauch von Kindern in zwei Fällen lautete die Anklage.

War es zwischen September 1995 und Juni 1998 seine eigene Schwester, die er missbraucht haben soll, verging er sich im September des vergangenen Jahres an einem dreijährigen Mädchen, der Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin.

Der Vater von drei Kindern im Alter von sechs bis zwölf Jahren räumte den jüngsten Vorwurf ein, wenn auch nicht in dem Umfang, in dem er vom Staatsanwalt vorgetragen worden war. "Ich schäme mich für diese Tat", sagte der Angeklagte unter Tränen, ehe die Öffentlichkeit für weitere Details seiner Aussage von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Zuvor hatte er zugegeben, dass er die Dreijährige zu sexuellen Handlungen an seiner Person animiert hatte, dann aber von weiteren Praktiken abgesehen hätte.

Den sexuellen Kontakt zu seiner Schwester ließ er durch seinen Verteidiger als "Spielerei unter Jugendlichen" bezeichnen. Tatsächlichen Geschlechtsverkehr oder ähnliche Handlungen, wie es in der Anklage hieß, hätte es aber nie gegeben. Außerdem sprach am Ende viel dafür, dass der Beschuldigte zum Zeitpunkt der Tat selbst unter 14 Jahren alt gewesen war und daher nicht belangt werden konnte. Zumal die Schwester vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machte. In diesem Fall wurde das Verfahren eingestellt und es blieb beim Vergehen an der Tochter der damaligen Lebensgefährtin. Auch die Nebenklage sah davon ab, den Mann in Haft zu bringen. So kam es zu zwei Jahren mit Bewährung.

(me)
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