Hamminkeln/Duisburg Kellerkindprozess: Eltern hatten „schwere Jugend“

Hamminkeln/Duisburg · Im Kellerkindprozess vor dem Duisburger Landgericht wurden am Donnerstag die 28-jährige Mutter des Jungen und dessen Stiefvater (29) zu ihren Lebensläufen befragt.

Kellerkind-Prozess: Anklage gegen Ehepaar
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Wie mehrfach berichtet, hatte die Polizei das Kind (7) am 4. September 2010 unbekleidet aus dem Keller eines Mehrhooger Reihenhauses befreit. Der Junge wohnt mittlerweile bei seinem leiblichen Vater. Der 29-jährige Angeklagte, der einst das Gymnasium verlassen und nach seiner Mittleren Reife eine Ausbildung zum Parkettleger absolvierte hatte, sprach von "schwierigen familiären Verhältnissen", in denen auch Gewalt und Alkohol eine Rolle gespielt hätten.

Auch seine Frau berichtete von einer problembehafteten Jugend. Wegen ihrer ersten Schwangerschaft habe sie die Lehre zur Krankenschwester abbrechen müssen. In ihrer Pubertät habe sie unter Magenkrämpfen und starkem Erbrechen gelitten. Erst als sie von zu Hause ausgezogen sei, habe sich ihr Zustand gebessert. Auf Antrag der Anwälte des Paares, das mittlerweile mit seinen beiden gemeinsamen Kindern im Kreis Recklinghausen lebt, hatte das Gericht mehrere Freunde der Angeklagten geladen.

Übereinstimmend berichteten sie im Zeugenstand, dass der Junge schon immer etwas klein und schmächtig gewesen sei. "Ansonsten aber war an ihm nichts großartig auffällig. Und wenn wir zusammen gegrillt haben, hat er immer ordentlich mitgegessen", hieß es. Einige erzählten davon, dass die Eltern davon gesprochen hätten, dass sich der Junge gelegentlich einkote — "aus Frust oder Protest".

Urteil fällt in der nächsten Woche

Ebenfalls als Zeugin gehört wurde die Schwester der Angeklagten, die ihr schwere Vorwürfe machte. "Ich erkenne dich nicht mehr wieder und weiß nicht, wie es dazu gekommen ist, dass du alle im Stich lässt und dein Kind im Keller einsperrst." Nächsten Dienstag sollen die Plädoyers gehalten und anschließend das Urteil gefällt werden.

(top/rl)
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