Hamminkeln Kellerkind: Was wird aus dem Jungen?

Hamminkeln · Noch ist das Urteil im "Kellerkindprozess" nicht rechtskräftig. Die Anwälte haben unmittelbar nach dem Urteil am Duisburger Landgericht angekündigt, in Revision zu gehen. Dazu haben sie eine Woche Zeit. In den Plädoyers haben sie Gericht und Staatsanwaltschaft einseitige Ermittlungen vorgehalten und fast nur Belastungszeugen gehört zu haben.

Hamminkeln: Kellerkind: Was wird aus dem Jungen?
Foto: KLXM.de

Das Gericht hatte, wie ausführlich berichtet, Mutter (28) und Stiefater (29) eines Jungen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie den damals Siebenjährigen über Monate immer wieder im Keller ihres Hauses in Mehrhoog nackt eingesperrt hatten. Aufgedeckt wurde das familiäre Drama, als das Jugendamt mit der Polizei im Herbst 2010 den Jungen befreite.

Das Gericht sah als unumgänglich an, auf ein Strafmaß ohne Bewährung zu entscheiden. Dabei spielte durchaus eine Rolle, dass die Eheleute, die nicht mehr im Kreis Wesel leben, noch zwei kleine Kinder (2 und 4 Jahre) haben. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt die Familie zusammen. Es sei anzunehmen, dass mit dem zuständigen Jugendamt frühzeitig Überlegungen anlaufen, was mit den Kindern geschehen soll, wenn beide Eltern ins Gefängnis müssten, sagte Christa Röhricht, Leiterin des damals zuständigen Jugendamtes des Kreises Wesel. Dann würde "das elterliche Sorgerecht automatisch ruhen", erläuterte Röhricht, "weil es praktisch nicht ausgeübt werden kann". Das Familiengericht entscheide, wer sorgeberehctigt sei. In der Regel werde geschaut, ob die Kinder "im familiären Umfeld" unterkommen könnten. Sei das nicht möglich, komme eine Pflegefamilie infrage.

Nach dem Prozessverlauf wurde deutlich, dass die Großeltern vermutlich ausscheiden. Zu den Eltern des Stiefvaters besteht kein Kontakt, das Verhältnis zu den Eltern der Mutter scheint nachhaltig gestört. Der Junge lebt inzwischen bei seinem leiblichen Vater.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort