Gegengutachten vorgelegt Gutachten-Streit über Kiesabbau am Niederrhein
Kreis Wesel · Die Kiesfirmen machten am Donnerstag über ihren Branchenverband der Bau- und Rohstoffindustrie (Vero) ein Gegengutachten öffentlich. Es stützt im Kern die Politik der schwarz-gelben Landesregierung.
Mit einem eigenen Gutachten wenden sich jetzt die Kiesfirmen vom Niederrhein gegen eine durch den Landrat Ansgar Müller (SPD) angedrohte Klage. Die Unternehmen legten über ihren Branchenverband Vero am Donnerstag in Düsseldorf vor der Landespressekonferenz ein Gutachten vor, das die rechtliche Gültigkeit des Landesentwicklungsplans (LEP) zu untermauern versuchte. Zuvor hatte Landrat Ansgar Müller gemeinsam mit vier linksrheinischen Bürgermeistern des Kreises Wesel eine Klage gegen den Landesentwicklungsplan angedroht.
Zur Begründung für eine Klage hatten Landrat und die Bürgermeister von Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg und Neukirchen-Vluyn im Juli angeführt, dass es Rechtsmängel im Landesentwicklungsplan gebe. Das NRW-Wirtschaftsministerium hätte einfach die Kies-Bedarfe der Vergangenheit weitergerechnet. Auch wurde bemängelt, dass der Versorgungszeitraum von 20 auf 25 Jahre erhöht wurde, folglich mehr Kiesreserven vorgehalten werden müssten. Das Anti-Kies-Gutachten war von Professor Martin Kment vorgelegt worden.
Die Kiesfirmen machten am Donnerstag über ihren Branchenverband der Bau- und Rohstoffindustrie (Vero) ein Gegengutachten öffentlich. Es stützt im Kern die Politik der schwarz-gelben Landesregierung.
Erstellt wurde es von Professor Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg. Er kritisiert, dass der Vorwurf der fehlerhaften Bedarfsermittlung unzutreffend sei. „Professor Dr. Kment hat bei der Erstellung seines Gutachtens schlichtweg die aktuelle Rechtsprechung nicht berücksichtigt“, argumentiert Schwarz. Er verweist darauf, dass das Verwaltungsgericht Düsseldorf am 19. Februar 2019 in seinem Urteil festgestellt habe, dass die für den LEP erforderliche Bedarfsermittlung keinen Bedenken unterliege. „Somit hätte in dem speziellen Fall für die Kommunen eine wohl angestrebte Klage kaum Aussicht auf Erfolg“, ergänzt Christian Strunk, Vero-Präsident und Geschäftsführer des Weseler Kiesunternehmens Hülskens.
Am 12. Juli 2019 hatte der Landtag der Änderung des Landesentwicklungsplans zugestimmt. Die Versorgungszeiträume für die Gewinnung von Lockergesteinen, also Kies, werden von 20 auf 25 Jahre erhöht. Für Festgesteine gelte auch weiterhin ein Versorgungszeitraum von 35 Jahren, betont Vero. Christian Strunk als Vero-Präsident sieht darin ein „wichtiges Signal“ für die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung und die Planungssicherheit der Unternehmen.
„Wären die Versorgungszeiträume nicht erhöht worden, hätten Werke schließen müssen, da bei vielen Unternehmen Anschlussgenehmigungen zur Gewinnung von Rohstoffen fehlen. Der daraus resultierende Rohstoffmangel hätte die Umsetzung vieler Wohnungs- und Straßenbauprojekte verzögert oder teurer gemacht.“
Die Grünen im Kreis Wesel teilten direkt im Nachgang zur Veröffentlichung des Gegengutachtens mit, am Ziel einer Klage festhalten zu wollen. Hubert Kück, Vorsitzender der Grünen-Kreistagsfraktion, verwies darauf, dass eine Klage innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der LEP-Änderung durch ein Normenkontrollverfahren möglich sei. „Das bietet die Chance, den Begriff des Bedarfs, an dem die Landesregierung die Verlängerung des Versorgungszeitraums festmacht, kritisch überprüfen zu lassen.“
Ob tatsächlich geklagt wird, steht noch nicht abschließend fest. Landrat Müller, selbst Jurist, spricht sich dafür aus. Auch sein Herausforderer Ingo Brohl (CDU) hatte zuletzt mitgeteilt, eine gerichtliche Überprüfung zu begrüßen.