Kreis Wesel Jetzt für die Jägerprüfung im April anmelden

Kreis Wesel · Ab sofort können sich Interessierte für die Jägerprüfung in diesem Jahr anmelden. Anträge auf Zulassung zur Jägerprüfung sind spätestens zwei Monate vor dem Termin für den schriftlichen Teil der Prüfung bei der unteren Jagdbehörde einzureichen. Anmeldeformulare können bei der Dienststelle angefordert oder über das Internetangebot des Kreises Wesel (www.kreis-wesel.de) abgerufen werden. Beizufügen sind ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von neun Millimetern, der nicht älter ist als ein Jahr. Hinzu kommt ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur "Kundigen Person" sowie ein Führungszeugnis, das nicht älter als sechs Monate sein darf. Die Teilnahmegebühr an der Jägerprüfung beträgt 250 Euro.

Vorher eine Schulung zu absolvieren, macht Sinn - die Kreisjägerschaft weist daher auf den Vorbereitungslehrgang hin, der im Januar beginnt. Informationen gibt es bei der Kreisjägerschaft, 02845 32522, zu den Geschäftszeiten montags und donnerstags zwischen 8 und 13 Uhr sowie im Internet unter www.kjs-wesel.de.

Der schriftliche Teil findet am 24. April, 15 Uhr, im Großen Sitzungssaal, Raum 008, des Kreishauses Wesel, Reeser Landstraße 31, statt. Das jagdliche Schießen wird am 25. April, Beginn 9 Uhr, auf dem Schießstand Vluynbusch, Geldernsche Straße 443 a, in Neukirchen-Vluyn stattfinden. Der mündlich-praktische Teil ist für den 27. April ab 8.30 Uhr vorgesehen. Die Prüfung wird in den Räumen der Niederrheinhalle Wesel, An de Tent 1, in Wesel, abgehalten.

Eine einmalige Nachprüfung für die Prüfungsteile jagdliches Schießen und mündlich-praktische Prüfung kann frühestens drei Monate nach Feststellung des Nichtbestehens der Jägerprüfung durchgeführt werden.

(RP)
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