Wesel "Jeder ab 18 sollte eine Vollmacht haben"

Wesel · Seniorenbüro und Betreuerverein raten jedem, früh die Frage zu klären, wer seine Interessen im Notfall vertreten soll.

 "Für den Notfall gerüstet": In ihrer Geldbörse hat Renate Locher vom Seniorenbüro der Stadt Wesel die gefaltete Vollmacht immer dabei.

"Für den Notfall gerüstet": In ihrer Geldbörse hat Renate Locher vom Seniorenbüro der Stadt Wesel die gefaltete Vollmacht immer dabei.

Foto: Malz, Ekkehart (ema)

Nur mal angenommen, man verunglückt und ist anschließend nicht mehr in der Lage, seinen Willen zu artikulieren. Wer entscheidet dann im Sinne des Unfallopfers? Diese Frage hat sich vor einigen Jahren auch Renate Locher vom Seniorenbüro der Stadt Wesel gestellt und kurz darauf Nägel mit Köpfen gemacht. Bedeutet: Sie hat in einer Vollmacht festgelegt, dass ihre in Hamburg lebende Tochter im Falle eines Falles die nötigen Entscheidungen in allen persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten treffen soll. Eine Kopie der Vollmacht hat Renate Locher stets dabei. Das mit einer beglaubigten Unterschrift versehene Dokument im DIN-A4-Format hat sie sorgfältig gefaltet in ihrer Geldbörse verstaut. "Damit Rettungskräfte im Notfall sofort wissen, an wen sie sich zu wenden haben", sagt Renate Locher, die schon seit Jahren immer wieder in Vorträgen und Gesprächen darauf hinweist, dass jeder ab 18 eine Vollmacht haben sollte. "Denn einen Unfall kann einen immer treffen."

Aus Erfahrung weiß sie, dass kaum jemand diesseits der 50 für dieses Thema sensibilisiert ist. Mit einer Vollmacht beschäftigt man sich nämlich in aller Regel erst dann, wenn nahe Angehörige alt, dauerhaft krank und zum Pflegefall werden. "Genau das erlebe ich immer wieder im Seniorenbüro. Kaum jemand weiß im Detail, was sich hinter der Vollmacht und der Patientenverfügung verbirgt, die meist in einem Atemzug genannt werden und ja auch irgendwie in Verbindung stehen", sagt Renate Locher.

Dabei kann man beide Dokumente sehr gut auseinanderhalten. Vollmachtsvordrucke und Infos gibt es in der Betreuungsstelle des Rathauses, wo die Mitarbeiter auch Hilfestellungen beim Ausfüllen geben. Oder man wendet sich direkt an den Weseler Betreuerverein, der jeden dritten Mittwoch im Monat Interessenten im Büro der Seniorenbegegnungsstätte Im Bogen von 13.30 bis 14.30 Uhr im Detail berät. Vorsitzender des Vereins ist Neithard Kuhrke. Wie Renate Locher, so ist auch er der Überzeugung, "dass eigentlich jeder ab 18 seinen Eltern oder einer anderen Vertrauensperson schriftlich eine Vollmacht erteilen sollte." Er rät dazu, dass der Vollmachtnehmer das Original-Dokument abheftet, um es im Ernstfall vorlegen zu können. Auch mit dem Thema Patientenvollmacht kennt sich Kuhrke aus. "In ihr äußert sich der Unterzeichner, welche Wünsche er bei bestimmten Krankheitsverläufen hat. Wenn man an Krankheiten denkt, die den Tod zur Folge haben, muss der Beauftragte dafür Sorge tragen, dass der Patientenwille umgesetzt wird." Beim Ausfüllen der Patientenverfügung sollte auf jeden Fall ein Fachmann - in aller Regel der Hausarzt - zu Rate gezogen werden. Auch da sind sich Locher und Kuhrke einig. Ebenso in der Frage, ob es nötig ist, bei der Betreuungsstelle im Rathaus zehn Euro für die Beglaubigung der Unterschrift zu zahlen. "Das ist zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch empfehlenswert, da so ein Stempel amtlichen Charakter hat", sagt Kuhrke. Renate Locher drückt das ganz ähnlich aus: "Mit einem Stempel ist die Akzeptanz einfach größer."

(RP)
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