Nach Verstößen gegen die Impfverordnung Schermbecker Hausarzt darf Zweitimpfungen durchführen
Schermbeck/Hamminkeln · Nach der umstrittenen Impfaktion in Schermbeck und Hamminkeln Mitte April hat das Land Nordrhein-Westfalen die entsprechende Erlaubnis erteilt. Es geht um 550 Dosen. Wann und wo die Zweitimpfung stattfinden soll, steht noch nicht fest.
Gut sieben Wochen ist es her, dass der Schermbecker Hausarzt Christian Neukam an nur einem Sonntag Hunderte Menschen impfte. Er verabreichte die Astrazeneca-Dosen zunächst in seiner Praxis in Schermbeck, und später am Tag in Hecheltjens Festscheune in Hamminkeln-Havelich. Es wurden erst Verwaltungsmitarbeiter des Schermbecker Rathauses geimpft und später dann Mitarbeiter offenbar systemrelevanter Firmen. Das Problem: die Geimpften waren nach der damals noch gültigen Impfverordnung des Landes noch gar nicht an der Reihe. Sieben Wochen ist das her, das bedeutet: die Zweitimpfungen stehen bald an.
Der Kreis Wesel hat dazu bei der NRW-Landesregierung nachgefragt, ob in Düsseldorf grundsätzliche Einwände gegen die Durchführung dieser Zweitimpfungen bestehen. Die gab es nicht. Der Leiter des Krisenstabs des Kreises, Lars Rentmeister, sprach am Montagnachmittag im Gesundheitsausschuss des Kreistags von „grünem Licht“, dass die Landesregierung gegeben hätte. Das bedeutet: Christian Neukam darf diejenigen, die er am 18. April in Festscheune und Arztpraxis außerhalb der Impfverordnung geimpft hat nun auch beim zweiten Mal impfen.
Wie eine Sprecherin des Kreises mitteilte, werden die Zweitimpfungen aus der Astrazeneca-Sonderaktion des Landes im Frühjahr, die nicht im Impfzentrum Wesel verabreicht wurden, durch die gleichen Ärzte vorgenommen wie die Erstimpfungen. Wann und wie sie stattfinden und wie sie organisiert werden, liege in der Verantwortung des jeweiligen Arztes, hieß es. Der Kreis kontaktiert die Ärzte lediglich wegen der Terminierung der Impfstoffbereitstellung. Der Impfstoff werde wie zuvor durch das Land NRW bereit gestellt. Bei den Zweitimpfungen der Sonderimpfaktion des Landes NRW wird ebenfalls AstraZeneca verwendet. „Im konkreten Fall handelt es sich um 550 Impfdosen“, sagte die Sprecherin.
Im Ausschuss sagte Rentmeister mit Blick auf die Impfaktion in Hamminkeln und Schermbeck: „Die zweite Impfung soll stattfinden, die Priorisierung ist ja jetzt auch aufgehoben, und man kann den Menschen, die damals geimpft worden sind, die zweite Impfung nicht vorenthalten“. Der Kreis wisse nicht, wer konkret geimpft wurde. „Die Menschen hatten subjektiv das Gefühl, dass sie zurecht geimpft worden sind“, sagte Rentmeister.
Den Kreis treffe bei den Fehlern im Umgang mit der Priorisierung keine Schuld. Der Kreis habe nur den Impfstoff gestellt, die Impfungen hätten in der Verantwortung der Ärzte gestanden.