Wesel Hünxer bekommt Bewährung

Wesel · Vor dem Amtsgericht in Wesel musste sich gestern Morgen ein 23 Jahre alter Angeklagter aus Hünxe verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, Minderjährigen aus Schermbeck Amphetamine angeboten zu haben, mit den Worten "Nein, das ist nicht schlimm, man wird nur wach."

 Vor dem Amtsgericht Wesel musste sich ein Hünxer (23) verantworten, der Minderjährigen aus Schermbeck Amphetamine gegeben hatte.

Vor dem Amtsgericht Wesel musste sich ein Hünxer (23) verantworten, der Minderjährigen aus Schermbeck Amphetamine gegeben hatte.

Foto: Malz, Ekkehart

Nachdem die Mädchen und Jungen — damals 14 Jahre alt — bei der Polizei Anzeige erstattet haben, soll er ihnen gedroht haben, nichts zu verraten, da sie sonst "eins auf die Fresse bekämen und ihres Lebens nicht mehr froh" würden. Die Tat ereignete sich im September 2011 zwischen Schermbeck und Hünxe am Wesel-Datteln-Kanal.

Den eigenen Konsum von Amphetaminen gab der Angeklagte vor Gericht unumwunden zu. Außerdem räumte er ein, den Jugendlichen eine kleine Menge angeboten zu haben, die einige der vier Jungen und Mädchen auch angenommen hätten. Allerdings gab sein Anwalt an, dass sein Mandant den Jugendlichen weder gedroht noch versucht hätte, die Zeugen einzuschüchtern.

Das bestätigten auch die beiden anwesenden Jugendlichen vor Gericht. Die anderen beiden fehlten. Eine Zeugin erklärte sogar, der Angeklagte hätte ihr bei einem zufälligen Treffen gesagt, auf jeden Fall die Wahrheit zu sagen.

Die Richter und Schöffen entschieden das Verfahren wegen versuchter Nötigung einzustellen. Für den Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz musste sich der 23-Jährige aus Hünxe aber verantworten. In dieser Hinsicht berücksichtigte das Gericht jedoch, dass der Angeklagte geständig war und dass es sich bei den Drogen um eine geringe Menge gehandelt hatte, für die er kein Geld verlangt hatte. Auf der anderen Seite wurde ihm sein langes Vorstrafenregister zur Last gelegt — Betrug und Körperverletzungen, die jeweils mit Geldstrafen geahndet wurden. Schließlich wurde er zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Angeklagte 1000 Euro Strafe zahlen.

Wichtiger Punkt für die Festsetzung des Strafmaßes war nach Auffassung des Gerichtes auch das Alter der Minderjährigen. "14-Jährige sind deutlich leichter zu beeinflussen als 17-Jährige. Der Angeklagte war der Älteste und hatte deshalb den meisten Einfluss", sagte der Richter.

(nun)
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