Bochum/Schermbeck Hotelier erschossen: Richter wollen Urteile sprechen

Bochum · Zwei Jahre nach den tödlichen Schüssen auf einen Hotelier aus Haltern werden am Bochumer Schwurgericht heute (10. Mai, 12.30 Uhr) die Urteile gegen die drei geständigen Täter gesprochen. Einer davon kommt aus Schermbeck (Kreis Wesel).

Die Staatsanwaltschaft hat für den 44-jährigen Hauptangeklagten 13 Jahre Haft wegen Raubversuchs mit Todesfolge beantragt. Dem 47 Jahre alten Erzieher aus Schermbeck droht bei einer Verurteilung sieben Jahre Haft.

Kopfschuss

Zum Hintergrund: Die drei Angeklagten waren am 29. Mai 2010 an der Dattelner Villa des Hoteliers aufgetaucht und hatten dem 80-Jährigen eine Waffe an den Kopf gehalten. Kurz darauf hatte sich ein Schuss gelöst. Nach Angaben der Täter sollte das Opfer ausgeraubt, aber nicht umgebracht werden. Das Trio war nach einem anonymen Tipp gefasst worden. Dafür soll der Informant 300.000 Euro von der Familie des Toten erhalten haben. Die Waffe selbst wurde bislang nicht gefunden. Die Anklage lautet "Versuchter schwerer Raub mit Todesfolge".

Im September vergangenen Jahres sagte der Schermbecker vor Gericht aus. Über seinen Verteidiger ließ er damals erklären, dass er sich dafür schäme, "zu den Leuten zu gehören, die jetzt hier auf der Anklagebank sitzen". Das, was sich vor der Villa des Geflügelgroßhändlers abgespielt habe, bezeichnete der Schermbecker als "tragischen Unglücksfall". Er habe damals hinter dem Hauptangeklagten gestanden. Dieser hatte Kandaouroff mit einem Revolver bedroht. Dabei löste sich ein Schuss, der 80-Jährige wurde tödlich am Kopf verletzt.

Informantenfrage

Mittlerweile hat sich jedoch herausgestellt, dass der Schuss aus nächster Nähe abfeuert wurde. Unklar ist allerdings weiterhin, ob er sich versehentlich gelöst hat oder nicht. Die Sachverständigen, die die Angeklagten seit Prozessbeginn im August 2011 beobachten, konnten bislang keinerlei Schuld einschränkenden Faktoren feststellen. Besonders die vernommene Mischung aus "Mitleid" und "Schreckensflucht" vom Todesschützen und vom Schermbecker stößt auf Kritik. Beide Gefühle zeitgleich seien unmöglich: "Man kann auch nicht zeitgleich wütend und zärtlich sein."

In der Informantenfrage hat die Staatsanwaltschaft indes beteuert, dass niemand erpresst worden sei: "Die angeblich 'bedrohte' Familie Kandaouroff blieb stets Herrin der Angelegenheit und unterwarf sich nicht blind."

(mit Agenturmaterial)

(jul)
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