Marien-Hospital Wesel Keine Kontaktpersonen des infizierten Kinderarztes erkrankt

Wesel · Am Montag soll eine mobiles Diagnosezentrum im Kreis Wesel an den Start gehen, das in Ergänzung zu den Abstrichzentren in Dinslaken an der Trabrennbahn und in Moers im Bethanien-Krankenhaus arbeitet.

 Blick auf Verwaltung (links) und die Kinderklinik des Marien-Hospitals Wesel

Blick auf Verwaltung (links) und die Kinderklinik des Marien-Hospitals Wesel

Foto: Malz, Ekkehart (ema)

Eine Sprecherin des Kreises Wesel erläuterte, dass dieses Mobil insbesondere für kleinere Städte und dörfliche Lagen gedacht sei und fortlaufend im Kreis Wesel unterwegs sei.

Fälle im Kreisgebiet Im Kreis Wesel gibt es aktuell 124 bestätigte Corona-Infektion (Stand Freitag 12 Uhr). Damit stieg die Zahl innerhalb eines Tages 25 an. Die Lage im einzelnen: Alpen (2), Dinslaken (16), Hamminkeln (11), Hünxe (17), Kamp-Lintfort (7), Moers (26), Neukirchen-Vluyn (6), Rheinberg (7), Schermbeck (8), Sonsbeck(1), Voerde (9), Wesel (12), Xanten (2). „Die Krankheitsverläufe stellen sich bisher weitestgehend als unproblematisch dar“, teilte der Kreis Wesel mit. Wie diese Formulierung zu bewerten ist, konnte der Kreis nicht konkretisieren. Details zum Stand der Erkrankung bei den Patienten werde man nicht mitteilen, erklärte der Kreis. Grund sei der Datenschutz.

Aufatmen in Kinderklinik Wie das Marien-Hospital Wesel (MHW) am Freitagmorgen mitteilte, ist keiner der Mitarbeiter, die Anfang der vorvergangenen Woche Kontakt zu einem positiv auf Covid-19 getesteten Kinderarzt hatten, mit dem Coronavirus infiziert. Das haben die Tests bei 24 Personen aus Medizin und Pflege jetzt ergeben.   Die Infektion bei dem Arzt der Kinderklinik am MHW war am vergangenen Samstag festgestellt worden. Der Mediziner war zu dem Zeitpunkt seit vier Tagen nicht im Dienst. Die 24 Mitarbeiter erhielten nach Bekanntwerden des Falls alle zwei bis drei Tage im Hospital einen Abstrich. Sämtliche Ergebnisse waren negativ. Weitere Abstriche, so heißt es in der Mitteilung des Hauses weiter, folgen bis zum Ende der 14-tägigen Inkubationszeit Anfang kommender Woche. Die Kontaktpersonen des Infizierten seien weiterhin im Dienst und trügen rund um die Uhr Mundschutz. Laut Marien-Hospital sei es nicht zu Erkrankungen unter den Patienten gekommen, zu denen der Kinderarzt Kontakt hatte. „Die Patienten, die stationär behandelt worden sind, wurden während des Aufenthaltes mehrfach abgestrichen. Alle Abstriche waren negativ“, sagte ein Sprecher des Hauses. Alle Patienten seien nach Abschluss der stationären Behandlung nach Hause entlassen worden.

In der Kinderklinik des MHW gibt es bislang keinen Covid-Fall. Unterdessen bereitet sich die gesamte Klinik, wie von der Landesregierung verfügt, auf die Aufnahme von Covid-Patienten vor und stockt die Intensivkapazitäten auf. Eine Station wurde inzwischen für Patienten mit Infektionen gesperrt. Auch in der Kinderklinik ist eine Station ausschließlich infektiösen Patienten vorbehalten. „Wir sind vorbereitet“, sagte der Ärztliche Direktor Marc Achilles.

Kreisverwaltung Wesel telefonisch erreichbar


 Die Kreisverwaltung Wesel und ihre Außenstellen sind ab Montag, 23. März 2020, ausschließlich telefonisch, per E-Mail und per Brief zu erreichen, um die Anliegen der Kundinnen und Kunden zu bearbeiten. Auf diese Weise soll einer weiterhin schnellen Ausbreitung des Coronavirus entgegengewirkt werden. Die Mitarbeitenden der Fachdienste sind im Dienst und unter den bekannten Rufnummern und E-Mail-Adressen erreichbar.

In Ausnahmefällen, die zwingend eine persönliche Vorsprache erfordern, kann telefonisch ein Termin vereinbart werden. Ohne vorherige Terminabsprache erhalten Bürgerinnen und Bürger keinen Zugang zu den Dienststellen des Kreises.

Für die folgenden Bereiche gelten Sonderregelungen:  

In der Zulassungsstelle Wesel werden ausschließlich Fahrerlaubnis- und Zulassungsangelegenheiten bearbeitet. Bürgerinnen und Bürger müssen ihre Termine online über die Internetseite des Kreises Wesel oder über das Service Center des Kreises reservieren (bisher vereinbarte Termine sind verfallen). Es ist zwingend erforderlich, die Reservierungsnummer mitzubringen und dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen, um die Zulassungsstelle betreten zu können. Für jeden Vorgang ist ein Termin notwendig.

Das Dienstleistungszentrum Moers ist derzeit nicht geöffnet. Es laufen Vorbereitungen für eine ähnlich eingeschränkte Öffnung. Sobald eine Regelung getroffen wurde, informiert der Kreis erneut.

Die Ausländerbehörde wird zunächst bis zum 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeitenden stehen telefonisch zur Verfügung für
-        Elektronische Aufenthaltstitel, Duldung, Aufenthaltsgestattung (Telefon: 0281/207-2713, -2721, -2725)
-        Visum, Einreise (Telefon: 0281/207-2728)
-        Rückführungsmanagement (Telefon: 0281/207-2730, -2726)


 Angelieferte elektronische Aufenthaltstitel bzw. Reiseausweise werden auf dem Postweg per Einschreiben mit Rückschein an die Inhaber übersandt. Verlängerte Duldungen/Aufenthaltsgestattungen sowie ggf. erforderliche Fiktionsbescheinigungen werden ebenfalls auf dem Postweg zugesandt. Anträge auf Erteilungen/Verlängerungen von Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, Aufenthaltstiteln usw. werden per Post, Fax und E-Mail angenommen. Zwingend erforderliche Vorsprachen werden nach vorheriger telefonischer Rücksprache im Einzelfall vereinbart.

Betreuungsregelungen in Kitas im Kreis Wesel


 Seit Montag, 16. März 2020, sind nach Regelungen durch die Landesregierung alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen geschlossen. Dies gilt auch im Kreis Wesel.


 Eltern sind angehalten, ihre Kinder nicht von den Großeltern betreuen zu lassen und selbst die Betreuung sicherzustellen. Dies kann durch das private Netzwerk oder flexible Arbeitszeiten geschehen.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder, deren Erziehungsberechtige bzw. Betreuungspersonen unentbehrliche Schlüsselpersonen sind. Für diese Kinder gibt es ein Betreuungsangebot. Beide Erziehungsberechtigte müssen diese Unentbehrlichkeit gegenüber der Einrichtung durch eine schriftliche Bestätigung des Arbeitsgebers nachweisen.

Schlüsselpersonen sind Angehörige folgender Berufsgruppen:

·        Medizinisches Personal und Pflegekräfte aus Krankenhäusern, Pflegeheimen,
·        Arztpraxen und der Behindertenhilfe
·        Mitarbeitende der Kinder- und Jugendhilfe
·        Ordnungskräfte wie Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
·        Mitarbeitende aus dem Bereich der öffentlichen Versorgung (Telekommunikation,
·        Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung)
·        Mitarbeitende der Lebensmittelversorgung
·        Mitarbeitende der zentralen Stellen der Verwaltung, der Justiz und des Staates


 Weiterhin müssen die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass die Kinder

·        keine Krankheitssymptome aufweisen
·        nicht in Kontakt zu infizierten Personen stehen bzw. seit dem Kontakt mit infizierten Personen 14 Tage vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome aufweisen und
·        sich nicht in einem Gebiet aufgehalten haben, das durch das Robert Koch-Institut (RKI) aktuell als Risikogebiet ausgewiesen ist bzw. 14 Tage seit Rückkehr aus diesem Risikogebiet vergangen sind und sie keine Krankheitssymptome zeigen.


 Hier sind die Eltern in der Verantwortung zu entscheiden, ob die Kinder betreut werden können oder nicht. Eine Betreuung dieser Kinder erfolgt dann in der Tagespflegestelle oder Kindertageseinrichtung, mit der ein Betreuungsvertrag besteht.


 Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(fws)
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