Vor dem Weseler Arbeitsgericht Keine gütliche Einigung im Fall Dellbrügge

Wesel/Hamminkeln · Die gekündigte Ex-Vorstandsbereichsleiterin lehnt ein Vergleichsangebot der Stadt Hamminkeln beim Termin vor dem Weseler Arbeitsgericht ab. Am 1. Oktober geht es nun weiter. Dann sollen Zeugen gehört werden.

 Im Weseler Arbeitsgericht ist am Donnerstag keine Urteil gefallen.

Im Weseler Arbeitsgericht ist am Donnerstag keine Urteil gefallen.

Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Sie würdigten sich am Donnerstag Gerichtssaal keines Blickes, Hamminkelns Verwaltungschef Bernd Romanski und die fristlos gekündigte Ex-Vorstandsbereichsleiterin Dietlind Delbrügge. Auch am Ende der Verhandlung vor der Zweiten Kammer des Arbeitsgerichts gab es keine Annäherung. Die frühere Führungsfrau im Hamminkelner Rathaus, die Kündigungsschutzklage eingereicht hatte und damit die Weiterbeschäftigung anstrebte, lehnte das Angebot Hamminkelns ab, sich mittels Abfindung gütlich zu einigen. Es hieß, man wolle eine weitere „Schlammschlacht“ verhindern.