Am Sonntag im Naturschutzgebiet Aktion gegen freilaufende Hunde in Dingdener Heide

Dingden · Im Hamminkelner Naturschutzgebiet startet am Sonntag die Aufklärungsaktion „Ihr Hund kann Leben retten“ für Besitzer, die ihre Tiere nicht anleinen.

 Wer mit nicht angeleinten Tieren in Naturschutzgebieten unterwegs ist, muss mit Sanktionen rechnen.

Wer mit nicht angeleinten Tieren in Naturschutzgebieten unterwegs ist, muss mit Sanktionen rechnen.

Foto: RP/Günter von Ameln

(thh) „Mein Hund ist auch Natur.“ So oder ähnlich hören es Spaziergänger und Naturschützer oft, wenn sie sich über nicht angeleinte Hunde wundern. „Doch damit ist das Thema Hunde und Naturschutz nicht ausdiskutiert. Gerade dort, wo die ausgewiesenen Rückzugsräume gefährdeter Arten zur Auslaufwiese geraten, greift dieser Satz deutlich zu kurz“, sagt Thomas Traill von der Biologischen Station Wesel. Deshalb wird die Stiftung Büngerner/Dingdener Heide, die sich um den Erhalt des wichtigen Naturschutzgebietes am Rand des Dorfs Dingden kümmert, am Sonntag, 12. Mai, vor Ort und gemeinsam mit einigen Unterstützern in der Dingdener Heide auf dieses Thema aufmerksam machen. Mit dem doppeldeutig betitelten Flugblatt „Ihr Hund kann Leben retten“ möchte man „denjenigen Haltern, denen die Problematik noch fremd ist, die Wirkung freilaufender Vierbeiner auf die Tierwelt verdeutlichen“, heißt es in einer Einladung.

Dabei sein werden auch die Bürgermeister von Hamminkeln und Rhede, Bernd Romanski und Jürgen Bernsmann. Sie hatten sich schon im vergangenen Jahr in der Dingdener Heide an die Hundebesitzer gewandt und vor dem freien Auslauf der Tiere selbst in der Kernzone des Naturschutzgebiets gewarnt. In der Dingdener Heide gibt es viele Bodenbrüter, etwa den geschützten Großen Brachvogel oder den selten gewordenen Kiebitz. Das 400 Hektar große Naturschutzgebiet Büngerner/Dingdener Heide ist in den Kreisen Wesel und Borken gelegen. Als Ordnungsbehörde hat auch die Stadt Hamminkeln mit Vergehen im Schutzgebiet zu tun.

Andererseits lieben Herrchen und Frauchen das weitläufige Gebiet, fahren oft mit dem Auto direkt heran und lassen ihre Tiere den Freiraum der offenen Landschaft genießen. Die folgen dann gerne ihrem Jagdtrieb. Oft sind es nicht angereiste Touristen, sondern heimische Feierabendhundefreunde, deren Halter eigentlich die Einschränkungen in dem ihnen bekannten Schutzgebiet kennen müssten. Dabei ist Regel Nummer eins im Schutzgebiet umfassend und einfach zu verstehen: Auf den Wegen bleiben, auch nicht Zufahrten zu freien landwirtschaftlichen Flächen nutzen, nicht wild parken und die Hunde stets anleinen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort