Kreis Wesel Härte gegen Trittbrettfahrer

Kreis Wesel · Polizei erhebt Gebühren gegen Leute, die nach Amokläufen Taten ankündigen. Das kann teuer werden: In einem Fall verlangt die Polizei 8200 Euro für Einsatzkosten. Weitere Forderungen können Täter finanziell in die Knie zwingen.

Mai 2009: Amok-Alarm am Gymnasium in St. Augustin
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Mai 2009: Amok-Alarm am Gymnasium in St. Augustin

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Nach dem Amoklauf eines 17-Jährigen an der Albertville-Realschule im baden-württembergischen Winnenden hatten auch Trittbrettfahrer im Kreis Wesel entsprechende Straftaten im Internet angekündigt.

Die Polizei hat viele schnell ermittelt und macht zurzeit in zwei Fällen auch die Kosten der Einsätze bei den Verursachern geltend. Da kommen erhebliche Summen zusammen — ein Abschreckungseffekt, so hofft die Polizei.

Beispiel eins: Ein 21-jähriger Mann aus Neukirchen-Vluyn kündigte im März in einem Internet-Chat eine Amoktat an einer Schule an. Für die folgenden Einsatzmaßnahmen fordert die Polizei von ihm 1200 Euro Kostenersatz.

Beispiel zwei: Ebenso ergeht es einem 15-Jährigen aus Eisenhüttenstadt (Brandenburg), der im März ebenfalls über einen Internet-Chat einen Amoklauf an einer Moerser Schule angekündigt hatte. Hier belaufen sich die Forderungen der Polizei auf über 8200 Euro.

Scherz wird "Ernstlage"

"Die Kosten soll der tragen, der sie verursacht hat, und nicht die Allgemeinheit. Wir zeigen ganz klar auf, welche Folgen eine Tatankündigung hat", so Polizei-Sprecher Egbert Doernemann. Der finanzielle Abschreckungseffekt kann sich übrigens potenzieren: Es gebe nicht nur strafrechtliche, sondern auch zivilrechtliche Folgen, so der Sprecher. Auch Feuerwehr, Schulen oder Privatpersonen könnten Geld von Trittbrettfahrern fordern.

"Jugendliche Täter sind sich meist nicht bewusst, was sie mit der Androhung von Amoktaten bewirken", sagte er. Ihre Motivation sei nach Polizeierfahrungen unterschiedlich. "Meist geht es darum, Beachtung in einer Gruppe zu erzielen. Oft sind Einzelgänger am Werk", so der Polizeisprecher.

Und: "Die meisten sind sich nicht bewusst, was sie tun. Sie sprechen davon, dass sie nur einen Scherz machen wollten. Wir als Polizei müssen von einer sogenannten Ernstlage ausgehen, dann läuft das Einsatzszenario ab", erklärt Doernemann. Die Neigung zum Trittbrettfahren sei dann besonders hoch, wenn ein Fall für Aufsehen sorgt — etwa nach einer Bombendrohung.

Weitere Probleme sind missbräuchliche Alarmierungen oder das Vortäuschen von Gefährdungslagen oder Straftaten (Info). Auch da setzt die Polizei Gebührendrohung ein, um potenzielle Straftäter abzuschrecken.

Bei Falschalarmierungen sei das Spektrum der Täter größer, was Alter und Herkunft betrifft", so Doernemann. Wenn es Anzeigen gebe, sei aber nicht klar ob die Falschalarmier erwischt werden. Das Netz der Fahnder ist aber eng, oft helfen ihnen "vielfältig eingesetzte Überwachungskameras oder Internetprovider".

(RP)
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