Wesel Freilaufende Hunde hetzen Wild auf B 58

Wesel · Wesels Hegeringleiter Werner Schulte beklagt, dass am Reitplatz Hohe Mark Vierbeiner von der Leine gelassen werden und diese dann Rehe aufscheuchen. Diese laufen dann in Panik auf die Straße und gefährden Autofahrer.

 Hegeringleiter Werner Schulte vor einem großen Plakat, das im Bereich der Bundesstraße 58 auf die gefährdeten Rehe aufmerksam macht. Immer noch gibt es achtlose Hundehalter.

Hegeringleiter Werner Schulte vor einem großen Plakat, das im Bereich der Bundesstraße 58 auf die gefährdeten Rehe aufmerksam macht. Immer noch gibt es achtlose Hundehalter.

Foto: Klaus Nikolei

Dass Rehe und Wildschweine in der Dämmerung - meist im Oktober und November - über Straßen laufen und es dabei zu Unfällen kommt, ist bekannt. Ungewöhnlich jedoch ist, dass mittlerweile auch im Frühjahr und Sommer Wild morgens im Berufsverkehr Fahrbahnen quert. Allein im Bereich der Schermbecker Landstraße (B 58) ist dies jetzt kurz hintereinander drei Mal passiert.

"So etwas hat es früher nicht gegeben", sagt Werner Schulte, Leiter des Hegerings Wesel, den diese Entwicklung sehr beunruhigt. Und er hat auch eine Erklärung für die besorgniserregende Situation. Vor allem im Bereich des Reitplatzes Hohe Mark gibt es immer wieder Hundebesitzer, die ihre Vierbeiner von der Leine lassen. "Das Problem ist", sagt Schulte, "dass einige Hunde in dem angrenzenden Wald verschwinden, dort das Wild aufscheuchen, welches dann auf die B 58 getrieben und bisweilen überfahren wird." Für ein solches Verhalten hat Landwirt Schulte, der selbst drei Hunde besitzt, überhaupt kein Verständnis. Denn gesetzlich ist klar geregelt, dass Hunde nur auf Wegen ohne Leine laufen dürfen, wenn sie sich im "Einflussbereich" des Halters befinden. "Das Problem ist nämlich, dass Hunde nun mal einen Jagdtrieb haben und diesem auch nachgeben."

Doch was tun, um Hundehalter für dieses Problem zu sensibilisieren? Zum einen suchen Schulte und seine Kollegen das Gespräch mit den Hundehaltern. Außerdem wurde am Rande des Reitplatzes ein großes Plakat des Landesjagdverbandes NRW aufgestellt. Es zeigt ein niedliches Kitz und den Slogan: "Aus Liebe zum Tier - Hunde bitte anleinen."

Ob es nun an dem Plakat liegt oder womöglich auch an den Elektromast-Arbeiten in dem Bereich: Schulte ist froh, dass sich in jüngster Zeit keine weiteren Wildunfälle ereignet haben. "Und hoffentlich bleibt das auch so", sagt er.

Neben dem Wild sind natürlich auch Autofahrer die Leidtragenden, wenn es zu einem Zusammenstoß kommt. Deshalb rät der ADAC zu folgenden Verhaltensweisen, wenn ein Tier unvermittelt auf die Fahrbahn läuft: Kurz hupen, abbremsen und abblenden. Beim langsamen Vorbeifahren sollten Fahrer immer auch auf Nachzügler gefasst sein. "Im Falle eines Zusammenstoßes: Lenkrad festhalten und rasch abbremsen. Ausweichmanöver sind dabei keine gute Alternative", heißt es. Kommt es jedoch zu einem Unfall, müssen Fahrer die Warnblinkanlage einschalten, eine Warnweste anziehen und die Unfallstelle mit dem Warndreieck sichern. Weil es in Deutschland eine Wildunfallmeldepflicht gibt, müssen Polizei oder - falls bekannt - der Jäger verständigt werden. Das gilt auch dann, wenn das Tier nach der Kollision flüchtet. Und noch etwas sollte nach Ansicht des ADAC unbedingt beachtet werden: "Das Tier darf auf keinen Fall berührt werden, wenn es noch lebt. Totes Wild sollte, wenn möglich von der Straße entfernen werden, um weitere Unfälle zu vermeiden. Und auf jeden Fall sollte man sich von der Polizei oder dem Jagdpächter eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Sie wird in der Regel von der Versicherung zur Schadensregulierung verlangt." Dass ein verendetes Tier nicht im Kofferraum mitgenommen werden darf, versteht sich von selbst.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamt passieren Jahr für Jahr mehr als 200.000 Wildunfälle. Dabei werden hunderte Autofahrer schwer verletzt, einige sterben.

(RP)
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