Wesel/Schermbeck Falsche Bescheinigungen bringen Tierarzt vor Gericht

Wesel/Schermbeck · Schlacht-Tricks: Verfahren gegen Zahlung eingestellt.

Nicht nur für Außenstehende, auch für den Vorsitzenden des Weseler Schöffengerichts waren Abläufe bei der Schlachtung von Kühen zunächst undurchsichtig. Doch der Prozess, in dem sich ein Tierarzt (50) aus Raesfeld gestern wegen Urkundenfälschung verantworten musste, brachte etwas Licht ins Dunkel. Der Beschuldigte äußerte sich selbst nicht, sein Anwalt versuchte die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, was nach vier Stunden auch gelang: Gegen eine Zahlung von 9000 Euro an die Landeskasse.

Was war passiert? Auf einem Schlachthof in Schermbeck waren in den Jahren 2011 und 2012 offenbar dutzende Tiere geschlachtet worden, die eigentlich gar nicht mehr hätten dort hin transportiert werden dürfen. Der korrekte Ablauf wäre folgender: Hat zum Beispiel ein Tier ein Bein gebrochen oder ist sonst irgendwie verletzt, muss ein Tierarzt zu dem Betrieb bestellt werden, auf dem es sich in dem Moment befindet. Dieser begutachtet es und führt - wenn nötig - am Ort eine Notschlachtung durch.

Dieser Ablauf wurde laut Anklage vom Angeklagten in mindestens 74 Fällen nicht korrekt eingehalten, weil er wohl nicht bis Hiesfeld fahren wollte. Ihm wurde vorgeworfen, die Tiere erst in Schermbeck begutachtet und Bescheinigungen dahingehend gefälscht zu haben, dass das Tier im Herkunftsbetrieb untersucht und geschlachtet worden sei.

Um das Verfahren abzukürzen, konzentrierte sich das Gericht auf 20 konkrete Fälle, bei denen die Tiere aus einem Viehhandel in Hiesfeld zum Schermbecker Schlachter gebracht wurden. Mitgeliefert wurden jeweils besagte Bescheinigungen. Das hätte dem Schlachthofbetreiber, der bereits in einem vorherigen Verfahren verurteilt worden war, auffallen müssen. Er sagte gestern, er habe die Bescheinigungen nicht gelesen, sondern nur abgelegt. Dass die Signaturen falsch sein müssten, erklärte die Mitinhaberin des Viehhandels, als sie die Unterschriften vergleichen sollte und dabei auch einen Rechtschreibfehler entdeckte. Sie erklärte zudem, den Tierarzt nie gesehen zu haben, er sei garantiert nie in ihrem Betrieb gewesen.

(jok)
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