Wesel Fall Jessica Awara: elfeinhalb Jahre Gefängnis

Wesel · Nach langer Beweisaufnahme ist das Duisburger Landgericht überzeugt, dass ein Asylbewerber aus Guinea im Juli 2010 seine ehemalige Freundin erstochen hat. Wegen Totschlags muss er für elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Gewaltverbrechen in Schermbeck: Frau (33) tot aufgefunden
6 Bilder

Gewaltverbrechen in Schermbeck: Frau (33) tot aufgefunden

6 Bilder

Der Staatsanwalt hatte 13 Jahre Haft gefordert. Aufgrund von Indizien sei bewiesen, dass der Exfreund der Schermbeckerin die Frau in ihrer Wohnung mit vier Messerstichen getötet hatte.

Die Nachbarn der aus Kamerun stammenden Jessica Awara (33) hatten sich Sorgen gemacht und einige Tage nach der Tat die Wohnung öffnen lassen. Der Angeklagte wurde später in Norwegen festgenommen.

Ein Taxifahrer erinnerte sich, einen Mann, der der Angeklagte gewesen sein könnte, zum Bahnhof nach Dorsten gefahren zu haben. Er habe ein Bündel Geldscheine in der Tasche gehabt. Bei der Getöteten dagegen fehlten 500 Euro. Auch Spürhunde hatten die Fährte des Mannes aufgenommen. Er dagegen gab an, sich gar nicht in Deutschland aufgehalten zu haben.

Man hätte auch darüber spekulieren können, ob es Mordmerkmale gibt, hatte der Staatsanwalt weiter ausgeführt. Auch wenn es dafür Anhaltspunkte gebe, sei dies aber nicht mit Sicherheit festzustellen. Er sprach von einem "mehraktigen Tötungsvorgang", die Motivlage sei unklar geblieben.

Das Gericht war auch überzeugt, dass der Angeklagte nicht als Heranwachsender nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen ist. Er sei nicht, wie behauptet, zur Tatzeit 20 Jahre alt gewesen. Radiologische Untersuchungen ergaben, dass er mindestens 24 Jahre alt ist. Dies bestätigte gestern eine Sachverständige. Es sei sogar möglich, dass der Mann weitaus älter sei. Bei einer Verurteilung nach dem Jugendstrafrecht liegt die Strafgrenze bei zehn Jahren. Sein Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert.

Er sei keinesfalls überführt. Unmittelbare Tatzeugen gebe es nicht. Auch die Zurückverfolgung seines Handys innerhalb von Deutschland sei nicht ausschlaggebend. Damit sei nichts bewiesen, schließlich habe auch ein anderer das Handy bei sich führen können. Dennoch stellte der Verteidiger einen Antrag auf eine milde Strafe, falls das Gericht seinen Mandanten schuldig sprechen sollte.

Schwester kündigt Rache an

Für ein mildes Urteil sah das Gericht keinen Anlass und blieb beim Strafmaß von fünf bis 15 Jahren über der Mitte. Ein Nebenkläger, der die Schwestern des Opfers vertrat, sagte: "Er hat durch sein Prozessverhalten weiteres Leid verursacht". Eine Schwester sagte vor dem Urteil: "Ich weiß, du hast das gemacht!" Sie kündigte Rache an.

(lam)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort