Wesel Ex-Richter sieht keinen Zwang für "Luftgebühr"

Wesel · Bürgermeisterin Ulrike Westkamp sagt, dass es Nachbargemeinden gebe, die ebenfalls eine Überbaurente (Stichwort "Luftgebühr" am Großen Markt) einfordern. Die RP weiß, dass es auch andere gibt: Rheinberg, ökologisch Vorzeige-Kommune des Kreises, stimmt nachträglichen Dämmungen, die städtische Flächen in Anspruch nehmen, in der Regel "so zu", sagte der Technische Dezernent Dieter Paus. Hünxes Bauamtsleiter Peter Strube sagte zur Gebühr: "Auf die Idee käme hier von alleine keiner. Ich würde in solchen Fällen nicht eingreifen."

Hamminkelns Cheftechniker Thomas Dreier sagte: "In Zeiten der Energiewende wird Hamminkeln energetische Sanierung durch städtische Gebühren nicht zusätzlich verteuern." Voerdes Dezernent Wilfried Limke meinte, man müsse immer den Einzelfall betrachten und auf Verkehrssicherheit achten. Wenn es um Balkone oder Außenreklame gehe, die Eigentümern wirtschaftliche Vorteile verschafften, dann sei es auch legitim, wenn eine Stadt etwas einnimmt.

Während die rechtliche Prüfung im Weseler Rathaus weiter geht, hat sich Walter Goller die von Westkamp zur Begründung für die Gebühr angeführten Paragrafen 912 und 913 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genau angesehen. Aus denen leite sich ein Anspruch ab, sagte der Richter am Oberlandesgericht im Ruhestand: "Aber es zwingt mich keiner dazu. Ob ich den wahrnehme oder nicht, ist meine Sache." Urteile des Bundesgerichtshofs gebe es zu Erkern und Balkonen, aber nicht zu Dämmungen", so Goller, der zudem bei der Einweihung der Rathaus-Fassade gehört hat, wie Udo Bergner für sein Tun am Haus gegenüber gelobt wurde.

Apropos Rathaus-Fassade: Wie Erich Kruse, Schatzmeister der Bürgerstiftung, sagte, gibt es einen Vertrag, an dem auch die Stadt beteiligt ist. Demnach darf die Stiftung die belegte Fläche gebührenfrei nutzen — anders als Udo Bergner gegenüber.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort