Wesel/Schermbeck Einbruch in Postfiliale: Zwei Diebe müssen ins Gefängnis

Wesel/Schermbeck · Mittelstraße in Schermbeck: Einschlägig vorbestraftes Quartett wurde unmittelbar nach der Tat aufgegriffen.

Große Beute machte das Quartett nicht, das vor etwa zehn Monaten in die Postfiliale an der Mittelstraße in Schermbeck eingebrochen war. Ein paar Pakete und ein leerer Tresor — mehr kam bei dem Diebstahl nicht herum.

Die Folgen sind jedoch zumindest für zwei der vier Angeklagten nicht unerheblich. Denn ein 26-jähriger Weseler und ein 36 Jahre alter Mann aus Dorsten müssen nun für zwölf bzw. 14 Monate ins Gefängnis. Ihre beiden Mittäter kamen dagegen mit einer Bewährungsstrafe davon. Die Männer aus Dorsten und Gelsenkirchen erhielten Freiheitsstrafen in Höhe von zwölf und sechs Monaten.

Der Einbruch geschah am 18. Februar dieses Jahres. Da hatten sich die Diebe durch ein von ihnen eingeschlagenes Fenster Zutritt zur Schermbecker Postfiliale verschafft. Anschließend transportierten sie ihre Beute in ein nahe gelegenes Waldstück, um dann zum Tatort zurückzukehren, um ihren Beutezug fortzusetzen. Doch dazu kam es nicht mehr, weil sie auf dem Weg dorthin von der Polizei festgenommen wurden.

Für den Weseler hätte es hinsichtlich des Strafmaßes auch noch schlimmer kommen können. Denn beim einschlägig vorbestraften Mann laufen derzeit noch zwei Bewährungen. Doch da er nicht nur geständig war, sondern mit seiner Aussage auch erheblich zur Aufklärung des Tathergangs beigetragen hatte, beließ es das Weseler Schöffengericht beim einjährigen Freiheitszug. Geständig war auch der 33-jährige Dorstener, dessen Vorstrafenregister nicht ganz so üppig gefüllt war, wie das des Komplizen.

Beim 38-jährigen Mann aus Gelsenkirchen sah die Sache schon etwas anders aus. Er bestritt eine direkte Beteiligung an der Tat, gab lediglich zu, die anderen drei in der Nähe des Tatorts abgesetzt und wieder abgeholt zu haben, ohne genau zu wissen, was sie vorhatten. Eine Beihilfe zum Diebstahl sahen aber sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Gericht als erwiesen an.

Der zweite Angeklagte aus Dorsten leugnete, überhaupt am Tatort gewesen zu sein. Er wollte zum Zeitpunkt des Einbruchs in einer Spielhalle in Schermbeck gewesen sein. Frühere Aussagen des Weselers, der sich gestern vor Gericht nicht zur Sache äußerte, widerlegten diese Behauptung allerdings. Und da der Dorstener ebenfalls erhebliche Vorbelastungen aufwies, sah das Gericht keine andere Möglichkeit, als ihn für 14 Monate ins Gefängnis zu schicken.

(me)
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