Wesel Einbau-Verbot für Müllasche

Wesel · Der Einbau der belasteten Hausmüllverbrennungsasche (HMVA) an der neuen L 460 bzw. Umgehung ist bereits abgeschlossen. Damit geht es morgen beim Gespräch von Umweltministerium, Bezirksregierung und Kreis vor allem um die Ursachensuche, wie es zur Schadstoffbelastung (Sulfate und Chloride) über geltende Grenzwerte hinaus durch die als Straßenunterbau der B 58n eingesetzte Müllasche kommen konnte. Die Werte gelten als sensibel, da Hausmüllasche aus Krefeld auch im Wasserschutzgebiet Gindericher Feld eingebaut worden ist. Anwohner aus Büderich hatten starke Verunreinigungen (Spritzen, Gewebereste) gefunden. Dies führte zu Überprüfungen des Kreises Wesel.

Für die Bezirksregierung ist klar: "Die Schlacke hätte im Gindericher Wasserschutzgebiet grundsätzlich nicht eingebaut werden dürfen, verboten sind hier alle wassergefährdenden Materialien", so Sprecherin Stefanie Paul gestern. Doch die Auffassung des Landesbetriebs Straßen NRW ist eine andere. Er verweist auf den Planfeststellungsbeschluss für die Umgehung, der HMVA für den Unterbau erlaubt.

Um diesen Widerspruch gehe es heute beim Termin im Umweltministerium, so die Sprecherin. Muss die verbaute Schlacke nun raus? Möglich sei es auch, eine Befreiung zu beantragen – mit dem Grund "nicht beabsichtigte Härte". Ob es technische Maßnahmen zum Grundwasserschutz gebe, ließ die Sprecherin offen. Auch eine Bewertung, welche chemische Gefährdung die Schadstoffe genau darstellen und wer für das fehlerhafte Material verantwortlich ist, steht aus.

Verunsicherung herrscht beim Landesbetrieb. "Wir sind auf der Suche nach der Ursache des Problems. Das Thema ist kompliziert", sagte Helmut Reinsch von Straßen NRW. Erste Folge: Der Bau einer weiteren Wegeachse parallel zur B 58n wurde zurückgestellt. Das Ziel der Straßenfreigabe nach den Ferien sei nicht gefährdet, hieß es.

(RP)
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