Kreis Wesel Eckkneipen unter Dampf

Kreis Wesel · Der Blick vieler Wirte ist nach Karlsruhe zum Bundesverfassungsgericht (BVG) gerichtet. Denn sie hoffen, dass dort möglichst schnell eine Entscheidung in Sachen Rauchen in Gaststätten fällt, die dann zur Änderung des nordrhein-westfälischen Nichtraucherschutzgesetzes führt, das zum 1. Juli in Kraft tritt und durch das sich etliche Kneipiers in ihrer Existenz bedroht fühlen.

„Wie der Richterspruch auch ausfällt, es wird nie mehr so sein, dass Rauchen in der Gastronomie ohne Einschränkung möglich ist“, prophezeite Andreas Kolaric, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (DEHOGA) Nordrhein, in der gestrigen Info-Veranstaltung der DEHOGA-Kreisgruppe Wesel im Restaurant Canapé in Dinslaken. Er sagte, dass das Gesetz in Nordrhein-Westfalen modifiziert, aber nicht mehr abgeschafft werde.

„Nichtraucherschutz aussetzen“

Die aktuelle Rechtslage samt der bestehenden Ausnahmeregelungen erläuterte Kolaric den Verbandsmitgliedern im Detail. Er gab ihnen auch einige Tipps – nicht zur Umgehung des Gesetzes, sondern zu dessen Auslegung. Aber er warnte davor, jetzt schon Rauchervereine zu gründen, da noch einiges im Fluss sei. Sein Verband hat sich an die Landesregierung gewandt und beantragt, das Nichtraucherschutzgesetz für kleine Wirtschaften mit nur einem Raum auszusetzen, bis das BVG entschieden hat. Denn gerade für die so genannten Eckkneipen, die nicht über separaten Räume für Raucher und Nichtraucher verfügen, wird mit enormen Umsatzeinbußen gerechnet. Den Gastronomen riet Kolaric, ihre Gäste rechtzeitig und umfassend über die anstehenden Änderungen zu informieren. Außerdem müssten sie sich etwas einfallen lassen, wie die drohenden Umsatzrückgänge zu kompensieren seien.

(RP)
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