Weitere Einschränkungen Stadt Wesel macht selbst den Auesee dicht

Wesel · Die Gefahr durch das Coronavirus zeigt immer mehr Wirkung bis ins private Leben. Die Stadt hat alle Veranstaltungen untersagt. Auch der Auesee ist geschlossen. Ein Mitarbeiter der Verwaltung ist infiziert. Das Rathaus bleibt geschlossen.

 Premiere mit ernstem Hintergrund: Stadtsprecher Swen Coralic beim Einrichten der Technik für die erste live übertragene Pressekonferenz mit Annabelle Brandes, Rainer Benien, Ulrike Westkamp, Klaus Schütz und Thomas Verbeet von (links) aus dem Weseler Ratssaal

Premiere mit ernstem Hintergrund: Stadtsprecher Swen Coralic beim Einrichten der Technik für die erste live übertragene Pressekonferenz mit Annabelle Brandes, Rainer Benien, Ulrike Westkamp, Klaus Schütz und Thomas Verbeet von (links) aus dem Weseler Ratssaal

Foto: Fritz Schubert

Das öffentliche und private Leben in Wesel unterliegt durch das Coronovirus immer mehr Einschränkungen. Der Vorstand der Stadtverwaltung um Bürgermeisterin Ulrike Westkamp hat am Montagmittag mit Feuerwehrchef Thomas Verbeet nach kurzer Rückschau auf bisherige Erlasse zur Eingrenzung der Coronavirus-Gefahren weitere Schritte bekanntgegeben. Die Art der Präsentation war eine Premiere mit ernstem Hintergrund: Es war die erste live aus dem Ratssaal übertragene Pressekonferenz per Internet. Der Kanal wurde 2600 mal aufgerufen, zeitgleich waren maximal 420 Zuschauer online dabei. Was sie zu hören bekamen, hat Bedeutung bis ins private Leben jedes Einzelnen.

Mit einer sogenannten Allgemeinverfügung sind im Stadtgebiet von Wesel alle Veranstaltungen untersagt. Unabhängig von der Veranstaltungsgröße. Das gilt, wie Bürgermeisterin Ulrike Westkamp (SPD) und Dezernent Klaus Schütz auf Nachfrage bestätigten, auch für Sitzungen von Vereinsvorständen. Bei privaten Geburtstagsfeiern solle die Teilnehmerzahl nicht die Anzahl von 20 Personen übersteigen. Ausnahmen gelten nur für Veranstaltungen, die von öffentlichem Interesse sind, insbesondere der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dienen. Abzustimmen sei dies mit dem Ordnungsamt.

Schließungen betreffen seit Montag Begegnungsstätten, Fitness-Studios, Saunen, Spielhallen, Wettbüros, Prostitutionsbetriebe, Bars, Kinos und Museen. Außerdem hat die Verwaltung am Montag entschieden, den Auesee zu schließen. Noch nicht betroffen sind Cafés, Restaurants und Imbiss-Betriebe. Westkamp betonte, dass sich die Lage ständig ändere und stündlich mit neuen Erlassen seitens des Landes zu rechnen sei. Eine generelle Ausgangssperre sei derzeit allerdings kein Thema.

Nachdem bereits Freitag alle städtischen Sportplätze und -hallen, Bäder, das Stadtarchiv, die Musik- und Kunstschule, die Stadtbücherei, das Schill-Museum, die Theaterkasse im Centrum, das Bühnenhaus, das Jugendzentrum Karo und die VHS bis zum 19. April geschlossen worden waren, gibt es weitere Einschränkungen. Demnach können sich bei Trauungen noch 15 Personen im Trausaal des Standesamtes aufhalten. Eine ähnliche Regel soll bei Beerdigungen für Aussegnungshallen gelten. Auch die Stadtinformation am Großen Markt ist geschlossen.

Auch im Weseler Rathaus hat das Virus ein Opfer gefunden. Wie Westkamp mitteilte, ist ein Mitarbeiter positiv getestet worden. Beschäftigte, mit denen er in engem Kontakt stand, sind ebenfalls nicht im Dienst. Das Rathaus ist seit Montag bis auf Weiteres für den normalen Publikumsverkehr geschlossen. Termine in dringenden, unaufschiebbaren Fällen können mit den Mitarbeitern vereinbart werden. Das läuft über die zentralen Kontakte unter Telefon 0281 2030 und buergerservice@wesel.de.

Der städtische Betrieb ASG (Abfall, Straßen, Grünflächen) trifft unterdessen Vorkehrungen zur Aufrechterhaltung der Müllabfuhr ud für die Abwicklung von Bestattungen. Von der Weseler Feuerwehr ist der Rettungsdienst mittlerweile räumlich getrennt. Die Rettungswagen sind auf vier Standorte außerhalb der Wache verteilt. So soll laut Wehrchef Thomas Verbeet eine unnötige Begegnung zwischen Rettungssanitätern, die möglicherweise mit Corona-Infizierten in Kontakt kommen, und löschendem Personal vermieden werden.

Für Berufsgruppen aus dem Sicherheits- und Gesundheitswesen, die gerade in Krisenzeiten wie diesen dringend benötigt werden, gelten besondere Regeln. Eltern aus diesen Branchen mit Kindern in den Klassen 1 bis 6 dürfen darauf bauen, dass diese in den bekanntlich geschlossenen Schulen weiterhin betreut werden. Auch für die Kindertagesstätten gibt es Regelungen. Für die Kinderbetreuungseinrichtungen gibt es zwar ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern. Ausnahmen gelten allerdings, wenn beide Elternteile etwa bei Feuerwehr oder im Krankenhaus arbeiten oder es sich um Alleinerziehende handelt, die in einem solchen Beruf tätig sind.

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