Bußgeld-Korrektur in Wesel Neue Bescheide für 4000 Verkehrssünder

Wesel · In Wesel sind 5000 Verfahren aus dem strittigen Zeitraum der Bußgeld-Novelle rechtskräftig, 4000 weitere Verkehrssünder bekommen allerdings jetzt neue Post. Und für elf Glückliche entfällt das Fahrverbot.

 Wegen des fehlerhaften Bußgeld-Katalogs gibt es nun korrigierte Bescheide.

Wegen des fehlerhaften Bußgeld-Katalogs gibt es nun korrigierte Bescheide.

Foto: Christoph Reichwein (crei)/Reichwein, Christoph (crei)

Wesels Ordnungsdezernent Klaus Schütz und seine Mitarbeiter hatten in den vergangenen Tagen nicht nur mit den zwei Verdachtsfällen auf Weltkriegsbomben im Zitadellenviertel zu tun, die sich am Mittwoch nach einem Sondierungs-Marathon glücklicherweise in Luft auflösten. Sie hatten und haben auch mit einer anderen Nichtigkeit sehr viel Arbeit. Als solche hat sich bekanntlich die Novelle des bundesweiten Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder erwiesen.

Bereits Anfang Juli rechnete die Weseler Stadtverwaltung damit, dass sie rund 8000 Bußgeldfälle neu bewerten muss. In dieser Größenordnung ist es jetzt auch gekommen. Denn am vergangenen Freitag hat es auf Bundesebene nun eine Einigung gegeben, wie mit den Knöllchen aus dem strittigen Zeitraum vom 20. April bis zum 3. Juli umzugehen ist.

 Ergebnis: Fälle, die bereits rechtskräftig sind, können nicht zurückgenommen werden. Dies betrifft für die Zuständigkeit der Stadt Wesel rund 5000 Vorgänge. Eine Ausnahme gibt es hier für einige ausgesprochene Fahrverbote wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs. Dazu gibt es die Möglichkeit eines Gnadenersuchens.

Zuständig für die besagte Gnade ist die Bezirksregierung. Ihr sind am Montag von der Stadt die dafür infrage kommenden Fälle gemeldet worden. Bereits am Abend, so Klaus Schütz am Donnerstag im Gespräch mit unserer Redaktion, habe es die Mitteilung der Oberbehörde gegeben, dass allen elf Ersuchen stattgegeben worden ist. Die Betroffenen seien umgehend darüber informiert worden.

Außerdem geht es noch um jene Fälle, die nicht rechtskräftig sind, weil zum Beispiel die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist oder bereits fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid erhoben wurde. Das sind rund 4000 Stück. Die Betroffenen werden auf alter Basis, also auf Grundlage der vor der Novelle geltenden Bestimmungen behandelt. Dazu gehen den Verkehrssündern nun neue Bußgeldbescheide zu. Teils sind auch diese schon verschickt worden. Der Rest liegt bald in den Briefkästen.

Zur Geschichte der mit Formfehlern behafteten und heftig diskutierten Bußgeld-Novelle gehörten auch in Wesel politische Vorstöße. Der Weseler Ratsherr Wolfgang Spychalski (SPD) hatte gefordert dass die Stadt im Falle der Bußgelder nicht auf die Klagen von betroffenen Bürgern warten dürfe, sondern aktiv prüfen solle. Die Stadtverwaltung solle den Betroffenen neue Bescheide auf Grundlage des alten Bußgeldkatalogs erstellen oder diese Bescheide rückwirkend ganz aufheben, erklärte damals Wolfgang Spychalski.

Dem ist die Verwaltung laut Gerd Füting vom Ordnungsamt auch nachgekommen. Auf Bitten der Stadt habe das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) in Kamp-Lintfort die infrage kommenden Fälle auswerfen lassen und zur Verfügung gestellt. Diese seien dann im Rathaus manuell überprüft worden und diejenigen Fahrer rausgesucht worden, die nach neuem Recht zu schnell unterwegs gewesen waren.

Insgesamt waren in Wesel übrigens 124 Fahrverbote in dem fraglichen Zeitraum ausgesprochen worden. Zieht man die elf Glücklichen ab, die nun in den Genuss der besagten Gnade gekommen sind, bleiben immer noch 113 Fälle übrig, bei denen die jeweiligen Fahrer auch nach altem Recht mit deutlich überhöhten Geschwindigkeiten gemessen worden waren.

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