Dinslaken An E-Station geparkte Pkw abschleppen?

Dinslaken · Frank Schwarzer erlebt oft, dass Aufladeplätze an Elektrostationen von Autofahrern zum Parken genutzt werden. Er fordert eine andere Kennzeichnung der Bereiche und rigoroses Entfernen der Pkw. Stadt prüft rechtliche Möglichkeit.

 Am Kreishaus in Wesel gilt absolutes Halteverbot an der Ladestation.

Am Kreishaus in Wesel gilt absolutes Halteverbot an der Ladestation.

Foto: Frank Schwarzer

Ursprünglich wollte Frank Schwarzer das Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro, das die Stadt Dinslaken gegen ihn wegen Parkens auf dem Gehweg verhängt hatte, nicht bezahlen (die RP berichtete). Gestern nun hat der Weseler den Betrag nach eigenen Angaben an die Stadtkasse überwiesen. Enttäuscht stellt er fest: "Die ganze Angelegenheit hinterlässt bei mir jedoch einen üblen Nachgeschmack."

Was ist der Grund für seiner Verärgerung und seine ursprüngliche Weigerung, das Verwarnungsgeld zu bezahlen? Schwarzer ist ein Verfechter der Elektromobilität. Ende September war eine seiner Töchter mit dem väterlichen Elektroauto in Dinslaken unterwegs und musste es aufladen, da sie sonst nicht mehr hätte weiterfahren können. Weil jedoch auf beiden Stellplätzen der Elektroladestation an der Neutor-Galerie Autos parkten, stellte die Tochter den Wagen zum Aufladen auf dem Gehweg ab. Prompt kam ein städtischer Mitarbeiter vorbei, und es gab ein Knöllchen wegen des Parkverstoßes. Der Stadt teilte Frank Schwarzer in seiner Stellungnahme mit, dass er das Verwarnungsgeld nicht bezahlen werde, da er den Vorfall als symptomatisch für den Zustand der Bemühungen um die Elektromobilität ansieht. Denn dass auf Stellplätzen an Elektroladestationen geparkt wird, erlebt Frank Schwarzer nach einiger Aussage immer wieder. Nach seiner Ansicht hätte der städtische Mitarbeiter die Fremdparker abschleppen lassen können, da dies das Elektromobilitätsgesetz ermögliche. Nötigenfalls sei die Kennzeichnung der Ladeplätze zu ändern. Von der Verwaltung erging an ihn der Hinweis, "dass ein Fehlverhalten anderer Verkehrsteilnehmer ein eigenes Fehlverhalten nicht legitimiert".

Inzwischen hat die Stadt Dinslaken sich an die Tochter von Frank Schwarzer gewandt und fordert das Verwarnungsgeld nun von ihr ein. Um seiner Tochter "weitere Schwierigkeiten zu ersparen", hat er sich entschlossen, zu zahlen. Für den Weseler nimmt die Angelegenheit mittlerweile allerdings einen "absurden Verlauf" an. Er wundert sich, dass die Verwaltung überhaupt nicht auf seine Argumentation eingeht, dass der Fall "ausschließlich als Ordnungswidrigkeit behandelt wird, ohne hierbei den Aspekt der Elektromobilität und deren besondere Schwierigkeiten zu berücksichtigen". Dass weder die Stadtwerke als Betreiber der Elektroladestationen noch die Stadt sich positionieren, lässt bei Schwarzer die Vermutung aufkommen, "dass es sich bei dem Interesse der Stadt Dinslaken an der Förderung der Elektromobilität mehr um ein Lippenbekenntnis handelt".

Die Stadtverwaltung prüft inzwischen über ihr Rechtsamt, ob es rechtlich möglich wäre, Fahrzeuge, die Elektroladestationen blockieren, abzuschleppen, wie Stadtpressesprecher Marcel Sturm gestern auf Anfrage mitteile. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt bislang noch nicht vor.

(RP)
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