Wesel Büderich: Anwalt sieht massive Fehler bei Stadt

Wesel · Für viele Büdericher steht fest, wer in dem Lärm-Rechtsstreit den Schwarzen Peter hat: der klagende Nachbar. Der wird schon seit Jahren durch den Moerser Fachanwalt Wolfram Tacke vertreten. Und der schildert im RP-Gespräch die ganze Angelegenheit aus seiner Sicht.

Demnach habe die Stadt 2009 Gespräche über eine Nutzungsregelung des Sportplatzes, des Jugendzentrums und der angrenzenden Parkfläche scheitern lassen – und zwar vor Abschluss der Bauarbeiten für das Jugendzentrum im Vereinsheim-Kellergeschoss, für das es keine gültige Baugenehmigung gegeben habe. "Dann hat die Stadt den TÜV beauftragt auszurechnen, welcher Betrieb möglich ist, um nicht gegen die Lärmschutzverordnung für Sportstätten zu verstoßen. Und wir sind überzeugt, dass der TÜV als Gutachter zugunsten der Stadt entschieden hat", so Tacke.

Im März 2011 sei dann die Baugenehmigung nachträglich nicht nur für das Jugendzentrum, sondern auch für den Sportplatz erteilt worden, der vor rund zwei Jahrzehnten errichtet wurde. Gegen die Doppelgenehmigung hatte Tacke dann gegen die Stadt geklagt und Anfang des Monats vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht einen ersten Erfolg verbucht: Der Richter hatte eine aufschiebende Wirkung gegen die Baugenehmigung angeordnet. "Das Gericht spricht in seiner Begründung davon, dass das Gutachten des TÜV viele Fehler enthält", so Tacke. Außerdem habe sich die Stadt nicht an die Baugenehmigung gehalten, die unter anderem eine Schließung der Sportanlage um 22 Uhr vorsieht. Auch die Nutzung des Parkplatzes nach 22 Uhr hätte die Stadt unterbinden müssen. Nichts sei geschehen. "Damit auf die Stadt Druck ausgeübt wird, haben wir die vorübergehende Schließung des Jugendtreffs gefordert", sagt Tacke.

(RP)
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