Wesel Bröselsteine in Wesel: Gutachter warnt

Wesel · Die Haniel-Baustoffwerke, heute Xella, haben zehn Jahre lang schadhafte Kalksandsteine hergestellt. Häuser, die damit gebaut wurden, können buchstäblich zerbröseln. Schadensersatzansprüche drohen jetzt zu verjähren, wenn man nicht zügig handelt. Das sagt der Voerder Herbert Fahnenbruck.

 Herbert Fahnbruck ist vereidigter Gutachter für Gebäudeschäden und rät möglichwerweise Betroffenen, sich juristisch beraten zu lassen.

Herbert Fahnbruck ist vereidigter Gutachter für Gebäudeschäden und rät möglichwerweise Betroffenen, sich juristisch beraten zu lassen.

Foto: Jörg Kazur

Er ist Diplom-Ingenieur und von der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden. Und als solcher wundert er sich, wie wenig beunruhigt die Hausbesitzer in der Region offenbar sind. Dabei hätten sie seiner Meinung nach allen Grund dazu.

In Wesel ist Xella ohnehin in negativer Erinnerung. Das Traditions-Werk am Wesel-Datteln-Kanal hat vor Jahren dicht gemacht. Aktuell beschäftigt man sich im Rathaus mit der Frage, ob die schadhaften Steine auch in der Kreisstadt verbaut worden sind. Bei öffentlichen Gebäuden hat die Verwaltung Entwarnung gegeben.

Bei Privatbauten ist sie sich nicht sicher, kann aber bei der Überprüfung nur begrenzt Hilfestellung durch Akteneinsicht geben. "Wir haben das Angebot zur Einsicht öffentlich gemacht. Vier Bauherren haben das genutzt, einer war zuvor schon da. Sie haben in die Baubeschreibung geschaut. Das, was man daraus sehen kann, ist, ob Kalksandsteine verbaut worden sind", so Michael Klessa, Chef der Bauaufsicht. Das sei immerhin ein Anhaltspunkt, um weiter forschen zu können.

Dabei ist aber Tempo angesagt. Aus der inzwischen vom Unternehmen selbst veröffentlichen Karte (www.xella.com) geht hervor, so Fahnenbruck, dass die Steine auch in der Region genutzt wurden. Schadensersatzansprüche drohten aus seiner Sicht, zum 31. Dezember dieses Jahres zu verjähren.

Das Tückische ist laut Fahnebruck, dass die Schäden erst nach Jahrzehnten auftreten können. Das Versprechen Xellas, dass kein Nachteil entstehe, wenn Ansprüche nicht bis zum 31. 12. 2011 gerichtlich geltend gemacht worden sind, sei nicht rechtsverbindlich. Fahnenbruck rät, sich noch vor dem Jahreswechsel juristisch beraten zu lassen.

(RP/rl)
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