Fall aus dem Oktober Bombendrohung an Berufskolleg: 16-Jährige muss Schule wechseln

Wesel · Ende Oktober sorgte eine Bombenwarnung für Aufregung am Weseler Berufskolleg. Der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft. Die geständige Schülerin wurde versetzt.

 Polizeiwagen vor dem Gebäude des Berufskollegs Wesel.

Polizeiwagen vor dem Gebäude des Berufskollegs Wesel.

Foto: Sebastian Peters

Dieser Fall sollte allen Schülern eine Mahnung sein: Das 16-jährige Mädchen, das mit einem Anruf im Sekretariat des Weseler Berufskollegs einen Bombenalarm ausgelöst hatte, ist der Schule verwiesen worden. Das erfuhr unsere Redaktion aus informierten Kreisen. Die Schulleitung der Bildungseinrichtung an der Hamminkelner Landstraße hat damit die Konsequenzen aus dem Großalarm vom 31. Oktober gezogen. Parallel hat die Polizei den Fall der Staatsanwaltschaft gemeldet. „Zerstörung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat“, heißt es im Polizeibericht, wie eine Polizeisprecherin bestätigte. Die Polizei will aber betont wissen, dass die Schülerin aus Hamminkeln nach ihrem Anruf schnell die Schuld eingestanden hat und inzwischen voll geständig sei. „Daran kann sich mancher Erwachsener ein Beispiel nehmen“, sagt die Polizeisprecherin. Das Mädchen komme aus einem geordneten Elternhaus, habe sich vorher nie etwas zuschulden kommen lassen.

Schulleiter Christian Drummer-Lempert wollte sich mit Hinweis auf den Datenschutz nicht zum konkreten Fall äußern. Er sagt nur: „Wir mussten eine generalpräventive Entscheidung treffen.“ Eine sogenannte Teilkonferenz der Schule hat über Ordnungsmaßnahmen entschieden.

Nach Rekonstruktion der Polizei hat sich der Alarm so zugetragen, dass mehrere Personen am 31. Oktober zusammenstanden und dann scherzhaft über einen Anruf im Sekretariat gesprochen wurde. Das 16-Jährige Mädchen war Teil der Gruppe. Laut Polizei ist nicht klar, ob ihr überhaupt bewusst war, dass sie tatsächlich einen Anruf absetzt. Sie habe gedacht, das Telefon sei auf Stummfunktion geschaltet. Auch sei nicht ganz klar, wer am Ende das Wort „Bombe“ sagte. Nach dem Anruf musste die ganze Schule evakuiert werden. Dutzende Polizeikräfte und Notarzt rückten an, Spürhunde standen vor dem Schulgebäude.

Wie die Staatsanwaltschaft nun mit dem Fall umgeht, ist noch offen. Die Polizei betont, dass sie den Fall melden müsse. „Wir haben Strafverfolgungszwang.“ Das Mädchen habe unter dem Wechsel der Schule sehr zu leiden.

Die Versetzung der Schülerin ist auch eine wichtige Botschaft an die Schulgemeinschaft. Die Unruhe sei in den Tagen nach der Bombendrohung groß gewesen, sagt Schulleiter Drummer-Lempert. Schon einmal zuvor hatte es an der Schule eine Bombendrohung gegeben. Im Sommer 2016 wurde ein 22-Jähriger dafür belangt, dass er im November 2015 eine telefonische Bombendrohung am Berufskolleg in der Feldmark aussprach. Sechs Monate auf Bewährung und 100 Sozialstunden lautete damals das Strafmaß. Die Richterin verwies damals auch auf die zeitliche Nähe zu den Terroranschlägen von Paris – die Weseler Drohung geschah sechs Tage danach.  Im 22-jährigen sah die Richterin einen Trittbrettfahrer. Von einem Telefon aus versendete der Verurteilte nach der Tat sogar Whatsapp-Nachrichten vom Polizeieinsatz an Bekannte. Über die Provider-Daten des Handys führte die Spur  zum jungen Mann.

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