Wesel Bauherren drohen Bußgelder

Wesel · Ein Drittel aller Häuslebauer kümmern sich nicht um Fristen der Bauordnung im Rathaus. Problem: Oft wird ungenehmigt gebaut, aber Verstöße fallen oft zu spät auf, um sie wieder rückbauen zu können.

„Ja, das Problem tritt immer häufiger auf. Ein Drittel aller Häuslebauer halten sich nicht an die Genehmigungsfristen.“ Fachbereichsleiter Michael Klessa ist es leid. Jetzt will er härter handeln gegen die, die mit einer gewissen Lässigkeit die Auflagen umbauen. Jetzt wird die Gangart verschärft gegen die, die Fristen nicht einhalten, dafür aber Dinge errichten, die nicht genehmigt sind. Bisher wurden nur selten Bußgelder ausgesprochen. Nun sieht sich die Bauaufsichtsbehörde in einer Art Notwehrsituation und droht offen Bußgelder an.

Ohne Abnahme schon bewohnt

Der Hintergrund: Bei der Überwachung von Bauvorhaben hat die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten vermehrt Verstöße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften festgestellt. Es sind immer wieder ähnlich gelagerte Verstöße, die entweder bewusst geschehen oder wo kein Unrechtsbewusstsein vorliegt: Die Bauarbeiten werden bereits begonnen, ohne dass dem Rathaus vorher notwendige Unterlagen wie Nachweise über Schallschutz und Wärmeschutz sowie der Nachweis über die Standsicherheit des Objektes vorgelegt werden. Oder: Die schriftliche Anzeige über den Baubeginn wird nicht fristgerecht (mindestens eine Woche vorher) vorgelegt. Die Anzeige über die Fertigstellung des Rohbaus und die Anzeige der abschließenden Fertigstellung werden unterlassen. Hinzu kommt, dass die Objekte oft bereits genutzt werden, bevor eine Schlussabnahme erfolgen konnte.

Das Problem: Am Rohbau kann man oft erkennen, ob Verstöße gegen Genehmigungen – beispielsweise eine zusätzliche Dachgaube – vorliegen. Dann kann die Bauordnung noch eingreifen. Steht das Haus erst einmal oder ist gar bezogen, wird es immer schwieriger, Rückbauten durchzusetzen. Das Rathaus ist diesen Fällen in der Vergangenheit stets nachgegangen, verhängte jedoch nur selten Bußgelder. „Angesichts des gestiegenen Umfangs der Verstöße sieht sich die Verwaltung nun aber gezwungen, mit mehr Nachdruck auf die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften zu drängen und wird in Zukunft vermehrt Bußgelder festsetzen“, sagt Klessa. Die Verwaltung hoffe, dass es hierzu nicht kommen werde. Vorab hat sie bereits die in Wesel tätigen Architekten an die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften erinnert und auf die Konsequenzen hingewiesen.

Klessa: „Die Vorschriften der Bauordnung sind kein Selbstzweck sind, sondern dienen den Bauherren sowie den Rechten der Nachbarn.“ Außerdem ließen sich teils erhebliche Mehrkosten vermeiden, wenn nach Verstößen nachgebessert werden müsse.

(RP)
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