Es gibt auch unverdächtige Transporte Nicht in jedem Fass steckt auch Gülle

Schermbeck · Landwirte verweisen auf Gründe für Güllefahrzeuge im winterlichen Straßenbild. Darüber hatten sich Bürger zuvor beklagt.

 Günter Dames, Ingo Dames und Wilhelm ten Huf (v.l.) stellten auf dem Hof Dames in Drevenack das Auffangen von Silo-Sickerwasser und Regenwasser und das ganzjährig erlaubte Ausbringen mithilfe von Transportgefäßen vor, die auch für das Ausbringen von Gülle verwendet werden.

Günter Dames, Ingo Dames und Wilhelm ten Huf (v.l.) stellten auf dem Hof Dames in Drevenack das Auffangen von Silo-Sickerwasser und Regenwasser und das ganzjährig erlaubte Ausbringen mithilfe von Transportgefäßen vor, die auch für das Ausbringen von Gülle verwendet werden.

Foto: Helmut Scheffler

Das unerlaubte Ausbringen von Gülle in Altschermbeck während der Sperrfrist im Dezember hat nicht nur die Bevölkerung im Schermbecker Ortsteil Altschermbeck mobilisiert, sondern auch einige Landwirte der Region.

Nach dem Bericht in der Rheinischen Post wurde das mit Gestank verbundene illegale Ausbringen von Gülle eingestellt. „Wir sind froh, dass wir unser Ziel erreichen konnten, ohne Strafanzeige erstatten zu müssen“, teilte uns einer der Informanten erfreut mit.

In Kreisen der Landwirte ist das Thema Gülle damit allerdings noch nicht vom Tisch. Sie zeigten sich betroffen über das unerlaubte Ausbringen der Gülle, weil der Verursacher den Ruf all jener Landwirte schädigt, die sich korrekt an die Düngeverordnung halten. Zudem geraten all jene Landwirte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Januar mit Güllebehältern auf den Straßen gesehen werden, in den Verdacht, unerlaubt Gülle auszubringen.

Es gibt allerdings mehrere Gründe, die dazu führen können, dass man auf den Straßen einem Gülletransportfahrzeug begegnet.

Der Transportwagen kann dabei mit unterschiedlichen Flüssigkeiten gefüllt sein. Auf dem Hof Dames in Drevenack informierten der Staatlich geprüfte Landwirt Ingo Dames und die beiden Landwirtschaftsmeister Günter Dames und Wilhelm ten Huf, der gleichzeitig der Drevenacker Ortsbauern-Vorsitzende ist, über die Sonderregelungen.

„Wenn ein Landwirt ein externes Güllelager angemietet hat, dann darf er auch während der Sperrfrist die Gülle von seinem Hof zu diesem angemieteten Lager transportieren“, berichtet Ingo Dames.

So wie er, nutzen zahlreiche andere Landwirte nicht mehr benötigte Güllelagermöglichkeiten, zumal die Mietgebühren in der Regel deutlich wirtschaftlicher sind als die Kosten eines zusätzlichen eigenen Behälters, für den manchmal auch der Platz fehlt. Demnach kann der Landwirt in den Monaten mit einer Sperrfrist für die Ausbringung von Gülle berechtigterweise auf den Straßen unterwegs sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob er für diesen Transport einen Pumptankwagen mit Schleppschläuchen oder ein Pumpfass benutzt. Erlaubte Transporte von Gülle stehen an, wenn – auch während der winterlichen Sperrfrist – Gülle zu einer Biogasanlage transportiert wird. Gülle und Mist werden in den allermeisten Biogasanlagen ebenso zur Verstromung eingesetzt wie Futterreste.

Wenn ein Güllefahrzeug unterwegs ist, muss nicht unbedingt Gülle drin sein. Beim Rundgang über das Betriebsgelände des Hofes bleibt Ingo Dames vor einem Bodeneinlauf am Rande einer Silagefläche stehen. Durch die Umsetzung neuer Verordnungen ergibt sich jede Menge Wasser, das mit Silo-Sickerwasser belastet ist. „Seit vielen Jahren sind Landwirte verpflichtet, bei Neuanlagen das komplette Wasser aufzufangen“, berichtet Ingo Dames von teuren Bauten zur Trennung des anfallenden Wassers. Für die Sanierung einer unbrauchbar gewordenen Fahrsiloanlage entstehen Kosten, die leicht 100.000 Euro übersteigen können. Das aufgefangene Regenwasser darf ganzjährig oberflächlich in der belebten Bodenzone verrieselt werden.

Das Silo-Mischwasser wird in einen speziellen Keller geleitet. Auch dieses Mischwasser darf ganzjährig ausgebracht werden, allerdings nicht punktuell, sondern breitflächig mit Hilfe von Güllebehältern, erklärt der Landwirt. So kann man auch während der Sperrfrist Güllebehälter auf Feldern und Wiesen sehen, die eine Flüssigkeit verteilen, wie man es von der Verteilung der Gülle kennt, allerdings entfällt der penetrante Geruch reiner Gülleausfuhren.

Dass unerlaubt Gülle ausgebracht wird, halten Ingo Dames und Wilhelm ten Huf für nicht verständliche Ausnahmeerscheinungen. Sie verweisen nicht nur auf die Kontrollen durch die Landwirtschaftskammer, durch das Veterinäramt des Kreises Wesel und durch unabhängige Kontrolleure, sondern auch auf Konsequenzen für die Betriebsführung. „Wer einmal aufgefallen ist, wird verstärkt kontrolliert“, stellt Ingo Dames fest. „Wenn ein Landwirt verbotenerweise Gülle ausfährt“, fügt Wilhelm ten Huf hinzu, „dann erfüllt er die Qualitätskriterien der Molkerei nicht mehr. Das führt zu finanziellen Einbußen.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort