Einschränkungen beim RE19a Bahn sperrt im Juli Bocholter-Strecke

Hamminkeln/Wesel · Ab 5. Juli gibt es Einschränkungen auf der Linie RE 19a wegen Bauarbeiten im Rahmen der Elektrifizierung. Ein Schienenersatzverkehr wird eingerichtet.

 Der Bocholter Abellio.

Der Bocholter Abellio.

Foto: Abellio

Im Rahmen der Elektrifizierungs- sowie weiterer Ausbauarbeiten beabsichtigt die DB Netz AG zum Betriebsstart von Montag, 5. Juli, bis Samstag, 11. Dezember, eine Sperrung der 22 Kilometer langen Bahnstrecke zwischen Wesel, Hamminkeln und Bocholt. Wie berichtet wird dann die Strecke des „Bocholters“ von Wesel bis Bocholt elektrifiziert.

Dies bedeutet, dass alle Bahnfahrten der Linie RE 19a von Abellio in dem Zeitraum von Juli bis Dezember ausfallen werden, kündigt die Bahn an. Für den Sperrzeitraum wird für die Reisenden ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet, der auf dem gesamten Abschnitt verkehren wird.

Die Busse halten an den folgenden Haltepunkten: Wesel Bf, Bussteig 5; Wesel Feuerdornstraße; Hamminkeln Bf, Bushaltestelle Bahnhof; Hamminkeln-Dingden Bf, Bushaltestelle Bahnhof; Bocholt Bf, Bushaltestelle Bahnhof. Der Fahrplan des Ersatzverkehrsist so ausgerichtet, dass in Wesel Anschluss zur Linie RE 5 besteht. Einzige Ausnahme hiervon ist nach Bahnangaben die jeweils letzte Abfahrt des Tages ab Bocholt. Diese Fahrt hat in Wesel jedoch Anschluss an die Linie RE 19 nach Duisburg.

„Es ist außerdem zu beachten, dass es im Zeitraum dieser Maßnahme aufgrund von weiteren Bauarbeiten durch die DB Netz AG zeitweise auch zu Sperrungen des Abschnitts Oberhausen – Wesel/Emmerich für die Linie RE 19 kommt“, heißt es weiter in einer Mitteilung der DB Netz AG. Dadurch könnten sich gegebenenfalls Anschlüsse verschieben, während auch dort Schienenersatzverkehr eingesetzt wird. Hierzu will die Bahn rechtzeitig informieren.

Die Fahrpläne werden darüber hinaus auch online veröffentlicht. Aktuelle Fahrpläne sind auf der Internetseite www.abellio.de im Bereich „Verkehr aktuell“ abrufbar. Fahrgäste haben außerdem die Möglichkeit, sich in der Fahrplanauskunft des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) und der Deutschen Bahn AG über die jeweils gültigen Fahrzeiten der Regel- und Ersatzverkehre zu informieren.

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