Kreis Wesel Antragsfrist für die Unwetter-Soforthilfe endet

Kreis Wesel · Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Kreis Wesel weitere 1,5 Millionen Euro für die Zahlung der Unwetter-Soforthilfe bereitgestellt, um den Menschen in den betroffenen Gebieten zu helfen. Anträge hierfür können noch bis zum kommenden Freitag, 15. Juli, beim Kreis Wesel eingereicht werden.

Laut dem NRW-Ministerium für Inneres und Kommunales steht Soforthilfe ausschließlich für Geschädigte in folgenden Kommunen aus dem Kreis Wesel zur Verfügung: Hamminkeln, Hünxe, Schermbeck, Sonsbeck, Wesel und Xanten.

Anspruch auf Soforthilfe hat, wem in diesen Kommunen im Zeitraum vom 31. Mai bis zum 8. Juni dieses Jahres Schäden durch die Starkregenereignisse entstanden sind. Die Gewährung der Soforthilfen wird im Kreis Wesel auf diese Kommunen begrenzt, da nach Angaben des Landes nur dort Kriterien festgestellt wurden, die außerhalb der erwartbaren Belastungen durch Sommergewitter lagen. Zugrunde gelegt wurden die Kriterien Niederschlagsmenge, Einsatzhäufigkeit und Überflutung aus Flussläufen.

Die Soforthilferichtlinie sowie die Antragsformulare sind sowohl als Download auf der Internetseite des Kreises Wesel (www.kreis-wesel.de) als auch in Papierform am Info-Schalter der Kreisverwaltung Wesel erhältlich.

Die Anträge müssen unterschrieben werden und sind dann zu senden an: Kreis Wesel, Der Landrat, Reeser Landstraße 31, 46483 Wesel, oder per E-Mail an: soforthilfe@kreis-wesel.de zu richten. Außerdem können ausgefüllte Anträge in Papierform in den Rathäusern der kreisangehörigen Kommunen abgegeben werden.

Fragen zu den Anträgen beantwortet das Service-Center des Kreises Wesel. Er ist telefonisch unter der Rufnummer 0281 2070 erreichbar.

(RP)
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