Wesel Angeklagter muss 15 000 Euro an die Flüchtlingshilfe zahlen

Wesel · Verfahren gegen Ex-Sparkassenchef (75) wegen versuchten Prozessbetruges ist vorläufig eingestellt.

Die Weseler Flüchtlingshilfe kann sich freuen: Denn in den nächsten sechs Monaten werden auf dem Konto des Hilfsvereins insgesamt 15 000 Euro eingehen. Das Geld wird der ehemalige Vorstand der Verbands-Sparkasse (75) überweisen, der sich gestern vor dem Amtsgericht wegen versuchten Prozessbetruges verantworten musste.

Nur wenige Minute, nachdem die Richterin die Verhandlung eröffnet hatte, war der Termin auch schon vorbei. Der zum dritten und letzten Verhandlungstag geladene Zeuge musste nicht mehr gehört werden, da der Anwalt des angeklagten Ex-Bankers das Gericht darum bat, das Verfahren gegen Zahlung einer bestimmten Summe einzustellen. Vor einigen Wochen, also noch vor dem ersten Prozesstag, hatte der Angeklagte dieses Angebot noch abgelehnt.

Die Richterin und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft gaben dem Wunsch des Verteidigers nach. Nicht zuletzt auch wegen des hohen Alters des Angeklagten. Der muss nun die besagten 15 000 Euro innerhalb eines halben Jahres an die Flüchtlingshilfe zahlen, damit die Sache endgültig zu den Akten gelegt werden kann.

Wie berichtet, war der Weseler im Januar 2013 vom Oberlandesgericht Düsseldorf im Rahmen eines Zivilprozesses zu einer Zahlung von knapp 135 000 an einen ehemaligen Geschäftspartner verurteilt worden. Der heute 75-Jährige hatte damals behauptet, dass alle Gesellschafter einer Objektgesellschaft in Sachsen-Anhalt gewusst hätten, das die Erlöse aus dem Verkauf von Grundstücken auf seinem Privatkonto gelandet seien. Weil einige als Zeugen gehörte Gesellschafter dieser Darstellung widersprachen, werteten die Düsseldorfer Richter die Darstellung des Angeklagten als "versuchten Prozessbetrug" und informierten die Staatsanwaltschaft, die Anklage erhob.

(RP)
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