Kreis Wesel 2144 Betreuungsgeldanträge beim Kreis eingegangen

Kreis Wesel · 2014 gingen insgesamt 2144 Betreuungsgeldanträge bei der Elterngeldstelle des Kreises Wesel ein, von denen 41 abgelehnt werden mussten. Die meisten Ablehnungen erfolgten, weil Anträge für Kinder gestellt wurden, die vor dem 1. August 2012 geboren worden sind.

Das am 2013 eingeführte Betreuungsgeld ist eine neue Anerkennungs- und Unterstützungsleistung für Eltern mit Kleinkindern, die ihre vielfältigen Betreuungs-und Erziehungsaufgaben in der Familie oder im privaten Umfeld erfüllen. Diese neue Familienleistung ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz verankert und schließt an das Elterngeld an. Die Bearbeitung der Betreuungsgeldanträge von Eltern, die im gesamten Kreis Wesel wohnen, erfolgt durch die Elterngeldstelle beim Kreisjugendamt.

Anspruch auf Betreuungsgeld haben Eltern, deren Kind nach dem 1. August 2012 geboren wurde und die keine frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Leben mehrere Kinder im Haushalt, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wie Zwillinge oder Geschwisterkinder, besteht für jedes Kind Anspruch auf Betreuungsgeld. Im Regelfall vom ersten Tag des 15. Lebensmonats bis maximal zum 36. Lebensmonat des Kindes. Seit dem 1. August 2014 gibt es monatlich 150 Euro.

(RP)
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