Wermelskirchen Zwei Wochen Jugendarrest für eine blutige Nase

Wermelskirchen · Eine blutige Nase holte sich ein 43-Jähriger auf der vergangenen Frühjahrskirmes in Wermelskirchen. Ein weitläufig Bekannter hatte ihm einen Kopfstoß versetzt. Der Mann zeigte den Täter wegen Körperverletzung an. Während der Verhandlung vor dem Amtsgericht bestritt der Angeklagte am Donnerstag die Tat. Ihm habe damals die Polizei den Kirmesbesuch verboten, gab er an. Also könne er gar nicht auf der Kirmes gewesen sein.

Auf dem Zeugenstuhl gab das Opfer an, vom vermeintlichen Täter massiv bedroht worden zu sein. Er solle aufhören, Sch... über ihn zu erzählen, habe der damals 20-Jährige ihn aufgefordert. Was er denn erzählt haben sollte, wollte der Zeuge wissen. Da habe der Angeklagte nicht lange gefackelt. Er habe ihn aufgefordert, ihm in die Augen zu gucken, und dann habe der Angeklagte ihm einen Kopfstoß versetzt. Das Opfer ging blutend nach Hause. Dort rief seine Frau die Polizei.

Zufällig wusste der Zeuge, wo sich sein Kontrahent aufhielt. Er nannte die Adresse der Polizei. Als die Polizei eintraf, versuchte der Angeklagte, über den Balkon zu entkommen, kam aber nicht weit. Warum er denn fliehen wollte, wenn er gar nichts ausgefressen hatte, wollte die Richterin wissen. Er habe gedacht, es handele sich um eine andere Beschuldigung, antwortete der Angeklagte.

Bei der Verhandlung stellte sich heraus, dass der junge Mann nicht nur eine bewegte Kindheit hinter sich hatte. Er war auch schon mehrfach der Justiz aufgefallen. Doch auch, als eine weitere Zeugin, die den Kopfstoß mit angesehen hatte, gegen ihn aussagte, blieb der junge Mann bei seiner Behauptung, er könne es nicht gewesen sein. Doch die Zeugin bekräftigte, sie habe den Angeklagten zweifelsfrei als Täter an seinen dunklen Haaren erkannt. Das sei unmöglich, wehrte sich der Beschuldigte. Er habe immer ein Käppi getragen.

Der Vertreter des Jugendamtes kannte den Angeklagten und bescheinigte ihm, von früher Kindheit an sei trotz vieler Hilfen keine positive Entwicklung festzustellen. Mehrfache Vorstrafen wegen Diebstahls und Betruges legten ein beredtes Zeugnis ab. Die Staatsanwältin forderte zwei Wochen Jugendarrest. Das Urteil entsprach ihrem Antrag. Der junge Mann will sich jetzt aber einen Anwalt nehmen und gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen, sagte er zum Schluss.

(bege)
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