Wermelskirchen Zone-30-Schild am Brückenweg wird am Montag abgebaut

Wermelskirchen · Die Tempo-30-Zone in der Innenstadt wird nicht über den Brückenweg bis zum Loches-Platz ausgeweitet. Das teilte gestern der Technische Beigeordnete Dr. André Benedict Prusa auf Anfrage mit.

 Viele Autofahrer wunderten sich über die Beschilderung am Brückenweg – am Montag wird das Zone-30-Schild entfernt.

Viele Autofahrer wunderten sich über die Beschilderung am Brückenweg – am Montag wird das Zone-30-Schild entfernt.

Foto: Schubert (Archiv)

Auf dem Brückenweg werde weiterhin eine "Streckenausschilderung" erfolgen, das bedeutet, mehrere Hinweisschilder werden die Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam machen, dass die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt ist — in beiden Fahrtrichtungen.

Über ein Tempo-30-Schild wurde in der Stadt zuletzt viel diskutiert: Vom Kreisel am Bügeleisen kommend endete bislang auf dem Brückenweg kurz hinter der Kurve die Tempo-30-Zone — keine drei Meter dahinter wurde nach dem politischen Beschluss, die Geschwindigkeit auf dem Brückenweg zu begrenzen, ein neues "30er-Schild" aufgestellt. Dies wird nun am kommenden Montag wieder korrigiert: "Das Zone-30-Schild wird abmontiert", berichtete Prusa. Die 30er-Zone werde ab dann bereits einige Meter vorher in Höhe des Kreisels enden, kündigte der Technische Beigeordnete an.

Nach der Ausweisung als offizielle Alternativroute für Radfahrer in West-Ost-Richtung habe man sich bewusst gegen die Ausweitung der 30er-Zone auf dem gesamten Brückenweg entschieden. "Bei solch einem sensiblen Thema muss man deutlich machen, dass dort Tempo 30 gilt — das wäre mit einer Zone nicht möglich gewesen, weil viele Autofahrer oft nicht darauf achten, wann diese anfängt und wo diese endet", sagte Prusa und fügte an: "Bei der Streckenausschilderung mit mehreren Hinweisschildern wird viel deutlicher, dass man nur 30 km/h fahren darf." Die Geschwindigkeit in beiden Richtungen wieder auf 50 km/h anzuheben, wie es zum Beispiel die WNKUWG gefordert hatte, schloss Prusa aus. "Dem würden weder Bezirksregierung noch Kreispolizei zustimmen."

(RP)
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