Bluttat in Wermelskirchen Zeugen zeichnen eindeutiges Bild der Beschuldigten

Wermelskirchen · Im Prozess gegen eine 46-Jährige aus Wermelskirchen, die beschuldigt wird, ihren Vermieter und dessen Lebensgefährtin erschossen zu haben, lieferten die befragten Zeugen vor dem Landgericht Köln ein übereinstimmendes Bild der Beschuldigten.

 Die Angeklagte am ersten Prozesstag.

Die Angeklagte am ersten Prozesstag.

Foto: S. Fuhrmann

Am Mittwoch sagte der 47-jährige ehemalige Ehemann der Beschuldigten vor Gericht aus. Er war mit der vermeintlichen Mörderin von 1994 bis 2006 verheiratet. Er beschrieb die Frau als "sehr wechselhaft in ihrer Stimmung". Es habe keine Chance gegeben, mit ihr über etwas zu diskutieren. Sie sei sehr intelligent und verfüge über ein großes Hintergrundwissen, reagiere aber gleichzeitig völlig realitätsfremd. "Sie lebte in ihrer eigenen Welt", sagte er.

Bei Streitigkeiten habe sie hysterisch laut geschrien. Im Trennungsjahr 2006 habe ihn gewundert, dass sie einen Jagdschein erwerben wollte. Sie sei zuvor stets gegen das Jagen von Tieren gewesen. Darauf habe er die Polizei aufmerksam gemacht. Die Beamten hätten ihn beruhigt: Es gebe keinen Grund zur Besorgnis.

Ein wahres Martyrium muss nach der Aussage der jüngeren Schwester (57) des Erschossenen, die am Mittwoch ebenfalls aussagte, ihr Bruder mit der Beschuldigten durchgemacht haben. Als wahrscheinliche Erbin hatte sie die Aufzeichnungen ihres Bruders nach seinem Tod durchforstet. Darüber hinaus berichtete sie, was ihr Bruder ihr erzählt hatte. Seine Mieterin sei "extrem hörsensibel", habe ihr Bruder erzählt. Oft habe kurz nach Betreten der Wohnung die Polizei vor der Tür gestanden. Die Beschuldigte hatte sie wegen Ruhestörung alarmiert.

Er habe sich kaum noch getraut, in seiner eigenen Wohnung umherzulaufen. Die Beschuldigte habe minutiös alles über ihn protokolliert, etwa die Zeit seiner Ankunft, die Bleibedauer und sogar die Dauer des Stühlerückens. Offensichtlich habe sie die Realität nicht mehr wahrgenommen. Als Bäume im Garten gestutzt werden sollten, wollte sie in die laufenden Motorsägen greifen. Der Vermieter wollte sie daran hindern, sagte die Zeugin. Daraufhin habe die Frau ihm ins Bein gebissen. Ein anderes Mal fügte sie ihm mit einer Stange ein großes Hämatom am Oberschenkel zu.

Am schlimmsten sei die Flut der Anzeigen, die die Beschuldigte gegen ihren Bruder erstattete. Auch von sexuellen Übergriffen war die Rede. Das Amtsgericht Wermelskirchen glaubte den Verleumdungen und verbot dem Mann, seinen Balkon zu betreten. Er habe sich hilflos gefühlt. "Die Frau hat zwei Gesichter", habe ihr Bruder gesagt. Die Verhandlung wird heute fortgesetzt.

(bege)
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