Wermelskirchen Zählscheine - WiW-Appell an Händler

Wermelskirchen · Der Marketingverein hat noch einmal über die Verlosung des Autos diskutiert. Rechtlich kann er keinem Händler verbieten, den Hauptgewinn selbst einzulösen.

Wermelskirchen: Zählscheine - WiW-Appell an Händler
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Die jüngste Zählscheinaktion in Wermelskirchen hatte Ende Dezember einige Diskussionen ausgelöst. Denn ausgerechnet eine Einzelhändlerin, die an der Aktion beteiligt war und 2000 Zählscheine beim Stadtmarketingverein WiW für ihre Kunden gekauft hatte, zog selbst mit den nicht ausgegebenen Losen den Hauptgewinn. "Wir sind im Nachhinein nicht glücklich darüber, wie es gelaufen ist", gibt WiW-Vorsitzender Dankmar Stolz zu. Der WiW-Arbeitskreis Einzelhandel griff das Thema bei seinem jüngsten Treffen noch einmal auf.

Ergebnis: Rechtlich habe WiW keine Handhabe, den Händlern zu verbieten, mit ihren nicht ausgegebenen Zählscheinen an der Verlosung teilzunehmen. "Die Händler haben die Zählscheine ja im Vorfeld bei uns gekauft, sie gehören ihnen. Wir können nur eine Empfehlung an die Händler aussprechen, den Hauptgewinn aus den Restbeständen nicht selbst einzulösen", sagt Stolz. Möglich wäre im besagten Fall zum Beispiel gewesen, das Auto neu zu verlosen oder - da es aus Platzgründen sowieso nicht selbst genutzt werden konnte - das Fahrzeug zu verkaufen und womöglich einen Teil des Verkaufserlöses zu spenden.

Gleich mehrere Wermelskirchener hätten den Stadtmarketingverein aufgefordert, Einzelhändler grundsätzlich von der Zählschein-Verlosung auszuschließen. "Das wollen wir aber auf gar keinen Fall", stellt der WiW-Vorsitzende klar: "Denn schließlich kaufen zahlreiche Einzelhändler in der Adventszeit auch in anderen Geschäften in Wermelskirchen ein und erhalten dort Zählscheine."

Und bei allen Gewinnen - mit Ausnahme des teuren Hauptgewinns - sei es seiner Meinung auch kein Problem, sollte ein Einzelhändler die entsprechenden Gewinnlose einlösen. Die Verlosung erfolgt immer einige Tage vor Heiligabend, um bis zum 24. Dezember die Gewinnlisten drucken zu können. Das heißt: Das Gewinnlos ist bereits gezogen, da werden noch Zählscheine in den Geschäften verteilt. Die Verlosung sei aber vorschriftsmäßig abgelaufen und auch juristisch geprüft, betont Stolz. Der Vorstand habe intern beschlossen, dass kein Vorstandsmitglied oder Angestellter von WiW den Hauptgewinn einlösen darf, fügte er hinzu. Theoretisch sei es möglich, dass das Hauptgewinnlos auch in den WiW-Restbeständen sei. "Dann würden wir das Auto natürlich neu verlosen", sagt er und fügt an: "Wir wollen immer, dass jemand das Auto gewinnt."

(ser)
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