Wermelskirchen Wohnung zwangsgeräumt

Wermelskirchen · Ein Hausbesitzer wusste sich gegen einen Mietnomaden nicht mehr zu helfen. Gestern war Zwangsräumungstermin. Doch dem Vermieter ist bereits ein Schaden von 8000 Euro entstanden.

Für Hausbesitzer Udo Schumann war die Zwangsräumung in seinem Haus gestern ein Alptraum. "Das war doch mal eine Traumräumung", bilanzierte Gerichtsvollzieherin Ines Noack gestern den Einsatz in Wermelskirchen aus einer ganz anderen Sicht. Denn die Wohnung, die der Hausbesitzer per Gerichtstitel gewaltsam öffnen ließ, war in einem noch relativ guten Zustand: "Ein Glück!", atmete Udo Schumann auf. Doch das Pech hat ihn verfolgt, seitdem er im Dezember einen zunächst solvent erscheinenden Mieter einziehen ließ, der aber bereits seit Januar nichts mehr zahlte.

"Solche Fälle nehmen zu", wissen Gerichtsvollzieherin Noack und Schumanns Rechtsanwalt Oliver Leopold Sausmekat aus Remscheid. "Mietnomaden", wie der Volksmund die zahlungsunwilligen Mieter nennt, hinterlassen aber auch in Wermelskirchen die Wohnungen oft in einem katastrophalen Zustand, wie Ines Noack weiß und berichtet: "Vor zwei Jahren hatte ich die bisher schlimmste Räumung. Da kamen wir in die völlig vermüllte Wohnung gar nicht herein", erinnert sie sich. Die Bewohnerin habe im Flur auf einem Müllberg geschlafen und eine Leiter aufgestellt, um ihr Badezimmer von dem Berg aus überhaupt noch zu erreichen.

Schon 8000 Euro Schaden

Udo Schumann ist zwar erleichtert, dass sein zahlungsunwilliger Mieter die Räume unzerstört und sogar weitestgehend ausgeräumt hinterlassen hat. Aber er hat bereits erhebliche finanzielle Einbußen erlitten – "und ein Nervenkrieg war's allemal", bestätigt auch sein Rechtsanwalt. An Mietausständen, zuzüglich der Anwalts- und Gerichtskosten seien mittlerweile 8000 Euro zusammengekommen, beklagt der Hausbesitzer. Nun muss er neue Schlösser einbauen lassen, den gestrigen Einsatz der Gerichtsvollzieherin und des Schlüsseldienstes noch hinzu rechnen. "Zum Glück muss ich nicht noch Möbel einlagern, sonst würde es noch teurer", atmete Schumann auf. Denn er sei als Vermieter verpflichtet, bei der Räumung noch vier Wochen das Eigentum des Mieters einzulagern. Erst danach könne er dieses verwerten. "Und gegen all' das kann man eigentlich nichts tun", sagt der Vermieter enttäuscht. Denn zunächst habe alles gut ausgesehen, er habe zunächst keine Zweifel an der Integrität des Mieters gehabt. "Heute weiß ich aber, dass er mich betrogen hat. Er hatte zuvor schon mehrfach eine Eidesstaatliche Versicherung abgegeben und ist schon mehrmals zwangsgeräumt worden. Aber das habe ich alles erst erfahren, als es schon zu spät war", gibt Schumann zu. Anfangs habe der Mieter denn auch seinen seriösen Vater vorgeschickt: "Und dann kam der Mieter mit einer Mercedes-E-Klasse vorgefahren und sagte er sei selbstständig. Aber heute weiß ich, dass das alles nichts bedeuten muss", sagt Schumann bitter.

(RP)
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